Förderprogramm

Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Ansprechpunkt:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

Willy-Brandt-Platz 3

54290 Trier

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für und zur Verbreitung von Kenntnissen über landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Rheinland-Pfalz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei Marketingmaßnahmen, die den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse fördern und die Verbreitung von Kenntnissen über Lebensmittel und Ernährung bei den Verbrauchern unterstützen.

Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Veranstaltung von und die Teilnahme an Wettbewerben, Messen und Ausstellungen sowie
  • Werbeveröffentlichungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie können den Zuschuss degressiv gestaffelt über einen Zeitraum von 3 Jahren beziehen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde. Das ist bei

  • Maßnahmen nach dem Milch- und Fettgesetz: die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD),
  • Maßnahmen zum Weinbau: die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz,
  • allen weiteren Maßnahmen: das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Service
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