Förderprogramm

Förderung sozialer Beratungsstellen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Rheinallee 97–101

55118 Mainz

Weiterführende Links:
Soziale Beratungsstellen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine soziale Beratungsstelle betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren laufenden Personalkosten erhalten.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Arbeit sozialer Beratungsstellen.

Sie erhalten eine Förderung für Ihre Personalkosten, wenn Sie eine integrierte Erziehungs- und Familienberatung oder eine Suchtberatung anbieten.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer Fachpersonalkosten beziehungsweise für Ihre Fachkräfte in den Suchtberatungsstellen bis zu 32 Prozent Ihrer Fachpersonalkosten.

Richten Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 1.4. eines Förderjahres an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?