Förderprogramm

Förderung der Familienerholung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration

Ansprechpunkt:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

– Landesjugendamt –
Referat 31

Reiterstraße 16

76829 Landau

Weiterführende Links:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Unsere Aufgaben

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen und mit Ihrer Familie einen familiengerechten Urlaub zu tragbaren Preisen verbringen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie mit Zuschüssen, wenn Sie einen Familienurlaub planen oder an einer Familienfreizeit teilnehmen möchten. Um die Förderung zu bekommen, dürfen Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen oder müssen besonderen Belastungen ausgesetzt sein.

Sie erhalten eine Förderung für den Aufenthalt

  • in Familienferienstätten oder anderen geeigneten Einrichtungen gemeinnütziger Träger,
  • in familiengeeigneten Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz,
  • in familiengeeigneten Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 25,00 pro Kind oder EUR 30,00 für Kinder mit wesentlichen Behinderungen je Tag. Abhängig von Ihrem Einkommen und möglichen außergewöhnlichen Belastungen können Sie noch weitere Zuschüsse bekommen.

Ihr Antrag wird vom jeweiligen Träger beziehungsweise der jeweiligen Einrichtung der Familienerholung an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gerichtet.

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