Förderprogramm

EULLE Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Ansprechpunkt:

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel

Görresstraße 10

54470 Bernkastel-Kues

Weiterführende Links:
Einzelbetriebliche Investitions- und Marktförderung Portal ELER-EULLE

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt in Gebäude oder Maschinen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ – Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen (VV EPLR EULLE).

Sie erhalten die Förderung für

  • Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen (betriebliche Wirtschaftsgebäude) und zugehörigen baulichen Anlagen (beispielsweise Lager für Dung, Futter und Erzeugnisse) und die Erschließung,
  • den Kauf von neuen Maschinen und technischen Anlagen der Innenwirtschaft, auch für Computersoftware für den Produktionsprozess, zum marktüblichen Wert sowie
  • allgemeine Aufwendungen, etwa für Architekten- und Ingenieurleistungen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Maßnahme bis zu 40 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben.

Als Junglandwirtin und Junglandwirt bekommen Sie einen Bonus in Höhe von 10 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens, jedoch höchstens EUR 20.000.

Ihr Investitionsvolumen muss zwischen EUR 20.000 und EUR 3 Millionen liegen. Die Obergrenze können Sie in der Förderperiode 2014 bis 2022 höchstens einmal ausschöpfen.

Ihren Antrag reichen Sie bitte beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel ein.

Die Auswahl der zu fördernden Anträge findet in sogenannten Auswahlverfahren an bestimmten festgelegten Terminen statt.

Anträge für den Kauf von neuen Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft, die die Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern oder die Umweltbelastungen durch Pflanzenschutzmittel reduzieren, können Sie nicht mehr stellen.

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