Förderprogramm

Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz

Förderart:
Garantie
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Ansprechpunkt:

Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH

Rheinstraße 4H

55116 Mainz

Tel: 06131 629155

Fax: 06131 629199

Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn sich eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an Ihrem kleinen oder mittleren Unternehmen beteiligt, kann die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie übernehmen.

Volltext

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an Ihrem kleinen und mittleren Unternehmen. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung ohne eine solche Garantie nicht zustande käme.

Gefördert werden Beteiligungen, die ein nachhaltig wettbewerbsfähiges Unternehmen schaffen oder sichern und die die Eigenkapitalbasis eines Unternehmens stärken oder dessen Finanzverhältnisse konsolidieren.

Sie können mit der Beteiligung vor allem folgende Vorhaben finanzieren:

  • Kooperationen,
  • Innovationsprojekte (auch die Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte),
  • Umstellung bei Strukturwandel,
  • Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben,
  • Existenzgründungen,
  • Erbauseinandersetzungen,
  • Unternehmensnachfolgen,
  • in Ausnahmefällen das Ausscheiden von Gesellschaftern.

Die Garantie deckt bis zu 70 Prozent der Summe, mit der die Kapitalbeteiligungsgesellschaft sich an Ihrem Unternehmen beteiligt, und der vertraglich vereinbarten und nicht erbrachten Entgeltansprüche der Kapitalbeteiligungsgesellschaft aus der Beteiligung für maximal 1 Jahr.

Die mögliche Beteiligungssumme darf normalerweise EUR 1,5 Millionen je Beteiligungsnehmerin und Beteiligungsnehmer nicht übersteigen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Beteiligung bis zu EUR 2,5 Millionen betragen. 

Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH.

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