Kurztext
Wenn Sie in Niedersachsen oder Bremen Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raums umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen unterstützen mit Beteiligung der Europäischen Union und des Bundes die integrierte ländliche Entwicklung.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
- Vorbereitung und Erarbeitung von Dorfentwicklungsplänen zur kleinräumigen dörflichen Entwicklung in ländlichen Gebieten (ausschließlich in Niedersachsen),
- Dorfentwicklung (DE) zur Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
- Neuordnung ländlichen Grundbesitzes (Flurbereinigung) und Gestaltung des ländlichen Raumes zur Verbesserung der Agrarstruktur in Verfahren nach dem FlurbG einschließlich Vorhaben zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushalts sowie Vorhaben des freiwilligen Landtauschs (ausschließlich in Niedersachsen),
- lokale Basisdienstleistungseinrichtungen zur Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung (ausschließlich in Niedersachsen),
- Kleinstunternehmen der Grundversorgung zur Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung (ausschließlich in Niedersachsen).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt – abhängig von Ihrem Vorhaben und Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller – zwischen 35 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 30.9. eines Jahres an das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung.
Die zuständige Bewilligungsbehörde für die Freie Hansestadt Bremen ist das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg.
Als private Antragstellerin oder privater Antragsteller müssen Sie bei den Maßnahmen Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen und Kleinstunternehmen der Grundversorgung Ihren Förderantrag, falls Sie ihn in Papierform stellen, über die Gemeinde vorlegen.