Förderprogramm

Zuwendungen an Fachstellen für Sucht und Suchtprävention

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Außenstelle Lüneburg

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Weiterführende Links:
Zuwendungen an Fachstellen für Sucht und Suchtprävention

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Niedersachsen eine Einrichtung für Sucht und Suchtprävention betreiben oder betreiben wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung für Suchtberatung und Suchtprävention, um die Hilfen für Suchtgefährdete und Suchtkranke zu verbessern.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die mit den Aufgaben Ihrer Fachstelle für Sucht und Suchtprävention verbunden sind, vor allem für

  • Prävention und Präventionsberatung zum Erwerb von psychischen und sozialen Kompetenzen,
  • Beratung und Betreuung mit dem Ziel einer Motivation zur Annahme weiterführender Hilfen,
  • Therapie und Rehabilitation,
  • nachgehende Beratung und Integrationshilfe.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses wird durch einen festgelegten Berechnungsschlüssel ermittelt, der von der Einwohnerzahl abhängig ist.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 30.6. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

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