Förderprogramm

Förderung von Radverkehrsinfrastruktur – Sonderprogramm Stadt und Land

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Mobilität
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
Sonderprogramm Stadt und Land

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie das Radverkehrssystem in Ihrer Kommune ausbauen und verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Bundes aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ bei Investitionen in die kommunale Radverkehrsinfrastruktur. Sie erhalten die Förderung vorzugsweise für interkommunale Maßnahmen und hier besonders für Stadt-Umland-Verbindungen einschließlich Maßnahmen zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze.

Sie bekommen die Förderung für

  • den Neu, Um- und Ausbau von straßenbegleitenden, vom Kfz-Verkehr möglichst getrennten Radwegen sowie Radfahrstreifen, eigenständigen Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken oder -unterführungen, von Knotenpunkten, die eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, und den Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien,
  • den Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder,
  • betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr,
  • die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte, wenn dadurch mindestens eine investive Maßnahme umgesetzt und gefördert wird, sowie
  • im Rahmen der vom Bund anteilig für den Fußverkehr maximal vorgesehenen Finanzmittel begleitende Fußverkehrsmaßnahmen bei gemeinsam geplanten und gebauten Rad- und Fußverkehrsmaßnahmen normalerweise mit baulicher Trennung, wenn die Kosten für den Fußverkehr weniger als 50 Prozent der Kosten der Gesamtmaßnahme betragen und die Maßnahmen in einem inhaltlichen Verbund stehen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Als finanzschwache Kommunen können Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Sie erhalten maximal EUR 10 Millionen.
  • Der Zuschuss muss mindestens EUR 10.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Sobald Sie die Bestätigung erhalten haben, dass Ihr Antrag eingegangen ist, können Sie mit dem Vorhaben beginnen.

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