Förderprogramm

NBeteiligung

Förderart:
Beteiligung
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
NBeteiligung Kundenportal NBank

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen wachsen und aus diesem Grund Liquiditätsbedarf haben oder wenn Sie innovative Vorhaben planen, kann die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) unter bestimmten Voraussetzungen eine offene oder auch stille Beteiligung übernehmen.

Volltext

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen, indem sie Ihnen Beteiligungskapital zur Verfügung stellt.

Sie erhalten die Förderung für Investitionen in das Anlage- oder Umlaufvermögen in der Wachstumsphase und für die Umsetzung innovativer und technologischer Ideen.

Sie erhalten die Förderung als offene oder stille Beteiligung.

Wenn Sie durch eine stille Beteiligung gefördert werden, gilt:

  • Wenn Sie als Unternehmen noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind, beträgt die Höhe der Förderung zwischen EUR 250.000 und EUR 600.000.
  • Ist ein privater Co-Investor vorhanden, beträgt die Höhe der Förderung zwischen EUR 250.000 bis maximal EUR 2,5 Millionen.
  • Die Laufzeit beträgt normalerweise 7 bis 10 Jahre, in Einzelfällen bis 12 Jahre.

Bei einer offenen Beteiligung beteiligt sich die NBank über NBank Capital in Form einer Minderheitsbeteiligung direkt am Kapital der Gesellschaft.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Niedersachsen haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen.
  • Sie müssen durch ein Unternehmenskonzept dokumentieren, dass Ihr Vorhaben machbar ist und dass Ihre Produkte und Dienstleistungen marktfähig sind.

Nicht gefördert werden

  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten und
  • Unternehmen, die grundsätzlich von der EFRE-Förderung ausgeschlossen sind.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

NBeteiligung

Produktinformation (Stand 01.06.2023)

Wenn Sie Ihre Wachstumschancen jetzt und für die Zukunft optimal nutzen möchten und als kleines oder mittleres Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen tätig sind, können Sie durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital gefördert werden.

Unser Ziel ist es dabei, Wachstumspotential und Beschäftigung zu generieren sowie MBO/MBI und Nachfolgeregelungen zu ermöglichen.

Unsere Leistung, Ihre Vorteile:

  • Beteiligung an Ihrem Unternehmen
  • ohne Branchenfokus
  • stille und offene Beteiligungen
  • Beteiligungslaufzeiten 7 bis 10 Jahre, im Einzelfall bis 12 Jahre
  • Stärkung der Eigenkapitalbasis
  • Zufuhr von Liquidität

Was fördern wir?

Wir fördern Ihr Unternehmen durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital:

  • Wachstumsbedingter Liquiditätsbedarf – Investitionen in das Anlage- und Umlaufvermögen
  • Unternehmensnachfolge

Das fördern wir leider nicht:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Unternehmen, die grundsätzlich von der EFRE-Förderung ausgeschlossen sind 1
  • Unternehmen der Gesellschaftsform UG, Limited, Einzelunternehmen oder GbR. Entscheidend ist hierbei die vorgesehene Gesellschaftsform bei Abschluss der Beteiligungsvereinbarung.

Wen fördern wir?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft unabhängig vom Alter mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Unsere Förderleistung: Konditionen und Bedingungen

Unsere Angebote:

Die Fördermöglichkeiten durch Beteiligungskapital sind vielseitig. Kontaktieren Sie uns daher gerne für ein Erstgespräch, in welchem wir die Möglichkeiten und Bedingungen einer Beteiligungsfinanzierung prüfen. Um dabei auf den konkreten Einzelfall eingehen zu können, benötigen wir die folgenden Unterlagen:

  • eine Beschreibung des Vorhabens
  • aktuelle Bonitätsunterlagen (BWA, Jahresabschluss, Planzahlen)
  • fachliche Qualifikation der handelnden Personen
  • schlüssiges Unternehmenskonzept, welches die Machbarkeit des Vorhabens sowie die Marktfähigkeit der Produkte und Dienstleistungen dokumentiert

Unsere Bedingungen:

  • Beteiligungensvolumen zwischen 250.000 Euro bis 600.000 Euro für Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind
  • Beteiligungsvolumen bis max. 2,5 Mio. Euro, wenn ein privater Co-Investor vorhanden ist
  • Offene Beteiligung:
    • Die NBank beteiligt sich über die NBank Capital Beteiligungsgesellschaft mbH direkt am Kapital der Gesellschaft
    • Ausnahmslos Minderheitsbeteiligungen
    • Angestrebter Exit nach 7 bis 10 Jahren
  • Typisch stille Beteiligung:
    • Die NBank beteiligt sich über die NBank Capital Beteiligungsgesellschaft mbH als stille Gesellschafterin, ohne direkten Einfluss auf die Geschäftsführung
    • Jährliche Vergütung abhängig von der aktuellen Marktlage und der Bonität des Beteiligungsnehmers
    • Konditionen fest für die gesamte Laufzeit der Beteiligung
    • Stille Beteiligung als wirtschaftliches Eigenkapital

So läuft der Antrag

Die Antragstellung läuft über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Team Beteiligungen
(05 11) 3 00 31-99 66
www.nbank-capital.de

Wenn Sie darüber hinaus Fragen hinsichtlich Ihrer Finanzierungsstrategie, geeigneter Finanzierungsstrukturen oder der Abstimmung einzusetzender Finanzierungs-bausteine haben, stehen Ihnen die Berater der NBank gerne zur Verfügung.

NBank-Beratung
Tel.: (05 11) 3 00 31-93 33
beratung@nbank.de

Für Sie erreichbar von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr

                        

1) Siehe Artikel 7 der Verordnung (EU) 2021/1058

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