Förderprogramm

NBank Investkredit

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
NBank Investkredit

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen, Freiberuflerin oder Freiberufler Investitionsvorhaben umsetzen oder Betriebsmittel finanzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) und als freiberuflich Tätige bei investiven Vorhaben und Betriebsmittelfinanzierungen, vor allem bei Transformations- und Umstellungsinvestitionen infolge des Ukraine-Krieges. Zu den Folgen des Ukraine-Krieges zählen im Wesentlichen Auswirkungen in den Bereichen Energie, technologische Transformation und Beeinträchtigung von Lieferketten.

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionen in Niedersachsen, die einer mittel- und langfristigen Unterstützung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, sowie
  • Betriebsmittel zum Ausgleich von veränderungs- und wachstumsbedingtem Liquiditätsbedarf, zur Ausweitung Ihrer Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe infolge des Ukraine-Krieges.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Der Umfang des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, die Darlehenssumme beträgt zwischen EUR 50.000 bis EUR 4 Millionen je Vorhaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Zusatzinfos 

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 4.12.2024 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die jeweils mindestens 3 Jahre am Markt tätig sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben in Niedersachsen durchführen und es muss Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg haben.
  • Beachten Sie bitte, dass Exportbeihilfen beziehungsweise Schutzmaßnahmen von heimischen Gütern vor Importen, Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen ohne Zusammenhang zu tätigen Beteiligungen, In-sich-Geschäfte sowie Umschuldungen, abgeschlossene Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen nicht gefördert werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • landwirtschaftliche Unternehmen der Primärproduktion, der Fischerei und der Aquakultur, Investitionen in Ölmühlen sowie
  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

NBank Investkredit

Produktinformation (Stand 20.03.2024)

Auf einen Blick

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler in Niedersachsen kann Ihnen diese Förderung langfristige Investitionen ermöglichen oder Betriebsmittelfinanzierungen erleichtern. Insbesondere sollen mit der Darlehensvergabe Transformations- und Umstellungsinvestitionen infolge des Ukraine-Krieges gefördert werden. Als Folgen des Ukraine-Krieges gelten primär die Auswirkungen in den Bereichen Energie, technologische Transformation und Beeinträchtigung von Lieferketten. Eine Antragstellung ist bis zum 04.12.2024 möglich.

Unsere Leistung, Ihre Vorteile:

  • Investitionen in Niedersachsen mit Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg
  • Auch für Betriebsmittelfinanzierung möglich
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Darlehensbetrag fur Investitionen und/oder Betriebsmittel: 50.000 Euro bis 4.000.000 Euro
  • Laufzeiten 5, 7,10 Jahre, 2 Jahre ohne Tilgung bei 10-jähriger Laufzeit; Laufzeit Betriebsmitteldarlehen max. 5 Jahre
  • Zinsbindung entspricht jeweils der gewünschten Darlehenslaufzeit

Was fördern wir?

  • Investitionen in Niedersachsen, die einer mittel- und langfristigen Unterstützung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
  • Betriebsmittel zum Ausgleich von veränderungs- und wachstumsbedingtem Liquiditätsbedarf, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe infolge des Ukraine-Krieges

Das fördern wir leider nicht:

  • Landwirtschaftliche Unternehmen der Primärproduktion, der Fischerei und der Aquakultur, Investitionen in Ölmühlen
  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU
  • Exportbeihilfen bzw. Schutzmaßnahmen von heimischen Gütern vor Importen
  • Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen ohne Zusammenhang zu tätigen Beteiligungen
  • In-sich-Geschäfte, wie z.B. der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten bzw. Lebenspartners, Vermögensübertragungen zwischen Unternehmen einer Unternehmensgruppe oder im Rahmen von Betriebsaufspaltungen
  • Finanzierung von Umschuldungen und abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen

Wen fördern wir?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, die mindestens drei Jahre tätig sind
  • Freiberuflich Tätige, die mindestens drei Jahre am Markt tätig sind

Unsere Förderleistung: Konditionen und Bedingungen

  • Höhe der Förderung:
    Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
    Darlehensbetrag: 50.000 bis 4.000.000 Euro je Vorhaben
  • Laufzeit der Darlehen:
    5 Jahre: Betriebsmittelfinanzierungen, Investitionsfinanzierungen,
    7 Jahre: Investitionsfinanzierungen,
    10 Jahre mit 2 tilgungsfreien Jahren: Investitionsfinanzierungen
    Für Investitionsfinanzierungen müssen die Investitionsguter im Anlagevermögen aktivierungsfähig und entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzung finanziert sein.
  • Zinsen
    Kundenindividueller Zinssatz: Der Zinssatz richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers und dem Wert der für das Darlehen gestellten Sicherheiten. Er wird von der Hausbank festgesetzt. Daraus wird das Darlehen einer von der NBank vorgegebenen Preisklasse zugeordnet. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch einen Maximalzinssatz begrenzt wird. Dieser Maximalzinssatz begrenzt auch den kundenindividuellen Höchstzinssatz.
  • Zinssatz:
    Der Zinssatz wird am Tag der Zusage bei der NBank im Rahmen des geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse festgesetzt. Der Zinssatz ist je für die gesamte Kreditlaufzeit, maximal jedoch zehn Jahre, festgeschrieben.
  • Fälligkeit:
    Zinsen sind vierteljährlich nachträglich zum letzten Tag des jeweiligen Monats fällig.
  • Aktuell geltende Konditionenübersichten:
    Die jeweils geltenden Maximalzinssatze für alle Preisklassen und Programmvarianten sind der Konditionenübersicht für den NBank Investkredit auf der Internetseite der NBank zu entnehmen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes und Erläuterungen zur Antragstellung sind ebenfalls im Internet abrufbar.
  • Auszahlung:
    Die Auszahlung in allen Programmteilen erfolgt zu 100 %. Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,30 % pro Monat – beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für das noch nicht ausgezahlte Darlehen. Der Abruf des Darlehens erfolgt in einer Rate. Die Abruffrist beträgt maximal sechs Monate nach Darlehenszusage durch die NBank.
  • Tilgung:
    Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich Zinsen auf den ausgezahlten Darlehensbetrag zu leisten. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre erfolgt die Tilgung in gleich hohen vierteljährlichen Raten.
  • Sicherheit:
    Eine bankübliche Besicherung wird in Form und Umfang zwischen dem Darlehensnehmer und seiner Hausbank vereinbart.
  • Haftungsfreistellung:
    Die Hausbank wird durch die NBank zu 80 % von der Haftung freigestellt. Es gelten die „allgemeinen Bankbedingungen für den NBank Investkredit“ sowie die „allgemeinen Bedingungen für den NBank-Investkredit– Vertragsverhältnis Hausbank-Endkreditnehmer“. Ergänzend gelten die mit der Hausbank zu treffenden Vereinbarungen inkl. der AGB.
  • Sonstige Bedingung:
    Der Kreditvertrag mit dem Endkreditnehmer muss bis spätens zum 27.12.2024 zustande gekommen sein.

So läuft der Antrag

Das Darlehen wird nicht direkt von der NBank an den Darlehensnehmer gewährt, sondern ausschließlich über die Hausbank. Das Institut leitet das Darlehen durch und übernimmt die Haftung in Höhe eines Anteils von 20 %. Der Antrag muss daher bei der Hausbank gestellt werden; die Hausbank ist frei zu wählen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die Hausbanken:

  • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Das ist bereits der Fall, wenn der Hausbank ein hinreichend konkretisierter, formloser Antrag vorliegt oder wenn ein konkretes Finanzierungsgespräch (hinsichtlich dieses Darlehens) aktenkundig ist.
  • Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Beginn des Vorhabens bei der NBank vorliegen.
  • Werden für das Investitionsvorhaben andere als im Antrag genannte öffentliche Finanzierungshilfen beantragt oder bewilligt, muss dies der NBank unverzüglich mitgeteilt werden.

Schritt 1: Antrag ausfüllen

Bitte nehmen Sie sich Zeit und besprechen Sie mit Ihrer Beratung bei der Hausbank Ihr Vorhaben sowie den Antrag. In der Besprechung sollten Sie auch die Schwerpunkte Ihrer unternehmerischen Tätigkeit darlegen und anhand von geeignetem Zahlenmaterial die Erfolgsaussichten des Vorhabens begründen. Die NBank behält sich vor, über Ihre Hausbank ergänzende Unterlagen anzufordern, falls es für die Bearbeitung nötig sein sollte.

Schritt 2: Beantragung des Darlehens

Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrages wird Ihre Hausbank diesen an uns weiterleiten. Die NBank prüft Ihren Antrag auf Basis der übermittelten Daten. Wird Ihr Antrag auch bei uns erfolgreich geprüft, erhält Ihre Hausbank eine entsprechende Mitteilung.

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

NBank-Beratung
Telefon
0511 30031-9333
E-Mail
beratung@nbank.de

Für Sie erreichbar von Montag bis Freitag
von 08:00 bis 17:00 Uhr

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