Förderprogramm

Messepräsentationen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Messen & Ausstellungen, Außenwirtschaft
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
NBank Kundenportal Messeförderung – Einzelstand Inland und Ausland Messeförderung – Gemeinschaftsstände Inland und Ausland

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als niedersächsisches Unternehmen an einer internationalen Messe im In- oder Ausland teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Unternehmen bei Messepräsentationen und hilft Ihnen dadurch bei Ihren Absatzbemühungen auf internationalen Messen und Ausstellungen in Deutschland und im Ausland.

Sie erhalten die Förderung für die Teilnahme an Inlandsmessen und Auslandsmessen

  • auf einem Gemeinschaftsstand des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums,
  • auf einem Gemeinschaftsstand anderer Anbieterinnen und Anbieter, wenn dieser nicht von oder im Auftrag der öffentlichen Hand organisiert wird, oder
  • mit einem Einzelstand (bei Inlandsmessen müssen Sie zum ersten Mal teilnehmen), falls das Wirtschaftsministerium nicht mit einem Gemeinschaftsstand vertreten ist.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bei Inlandsmessen

  • für die Teilnahme an Gemeinschaftsständen bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 12.000, beziehungsweise bei neugegründeten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis zu 90 Prozent und maximal EUR 13.500 und
  • für die Teilnahme mit einem Einzelstand einmalig EUR 2.000.

Bei Auslandsmessen beträgt die Höhe Ihres Zuschusses

  • für die Teilnahme mit einem Einzelstand oder auf Gemeinschaftsständen Dritter bei Messen innerhalb der EU maximal EUR 2.000 und EUR 4.000 bei Messen in den übrigen Ländern sowie
  • bei Beteiligung an einem Gemeinschaftsstand des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 5.000 bei Messen innerhalb der EU und EUR 8.000 bei Messen in den übrigen Ländern.

Sie stellen Ihren Antrag auf Förderung eines Gemeinschaftsstandes direkt bei den Organisatoren der jeweiligen Messe. Sie können sich bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) informieren.

Ihren Antrag auf Förderung eines Einzelstandes auf Auslandsmessen stellen Sie über das Kundenportal der NBank und reichen Ihren Antrag dann im Original und unterschrieben dort ein.

Service
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