Förderprogramm

LEADER-Richtlinie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung
Fördergebiet:
Niedersachsen, Bremen, Hamburg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung

Weiterführende Links:
KLARA 2023–2027

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg regionale Entwicklungsstrategien im Rahmen von LEADER umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen fördert zusammen mit der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen mit Unterstützung des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) die Umsetzung von Regionalen Entwicklungsstrategien im Rahmen von LEADER.

Sie erhalten die Förderung für

  • Projekte im Rahmen und auf Grundlage des jeweiligen regionalen Entwicklungskonzepts (REK) der Region zur Umsetzung der Entwicklungskonzepte,
  • Kooperationsprojekte im Rahmen und auf Grundlage des jeweiligen REK der Region zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie einschließlich Anbahnungskosten, zum Beispiel transnationale Kooperationsprojekte oder gebietsübergreifende Kooperationsprojekte,
  • laufende Ausgaben der Lokalen Aktionsgruppen LEADER (LAG) im Rahmen der Verwaltung der Umsetzung der Strategie einschließlich der Information und Aktivierung der potenziellen lokalen Akteure (Sensibilisierungskosten), besonders für Regionalmanagement und Geschäftsstelle, Öffentlichkeitsarbeit der LAG, Sensibilisierung der lokalen Akteure, Schulungen, Veranstaltungen, Messen sowie Vernetzungsaktivitäten im Rahmen der LEADER-Netzwerke.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent, bei Einsatz von Landesmitteln bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, falls nicht geringere Fördersätze im jeweiligen regionalen Entwicklungskonzept der Region festgelegt wurden. Im Fall von Investitionen (ausgenommen Basisdienstleistungen) kann die Höhe des Zuschusses bis maximal 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00 beziehungsweise bei EUR 1.000 für Projekte von Gebietskörperschaften.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das jeweils zuständige Amt für regionale Landesentwicklung.

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