Förderprogramm

Landessportförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Landessportbund Niedersachsen e.V.

Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10

30169 Hannover

Weiterführende Links:
Richtlinien im Handlungsfeld Sportentwicklung

Landessportförderung

Ziel und Gegenstand

Das Land Niedersachsen fördert Sportvereine, Sportbünde und Landesfachverbände auf Grundlage des Niedersächsischen Sportfördergesetzes (NSportFG).

Gefördert werden Vorhaben im Rahmen folgender Einzelprogramme beziehungsweise Richtlinien:

Ziel ist, die Sportentwicklung in Niedersachsen zu unterstützen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Sportverbände, Landesfachverbände und Sportbünde in Niedersachsen.

Voraussetzungen

Es gelten die spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Förderrichtlinien.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art und Umfang der Maßnahme.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare in der Regel an den Landessportbund Niedersachsen e.V. zu richten.

Quelle

Informationen des Landessportbundes Niedersachsen e.V., Stand April 2024.

Geltungsdauer

Die Richtlinien zur Förderung des Sportstättenbaus und die Richtlinien zur Förderung zielgruppenspezifischer Gesundheitsförderung gelten bis zum 31. Dezember 2025, die Richtlinien zur Förderung der Integration im und durch Sport bis zum 31. Dezember 2024.

Service
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