Förderprogramm

Landeskulturförderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Ansprechpunkt:

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Referat 34

Leibnizufer 9

30169 Hannover

Weiterführende Links:
Landeskulturförderung Förderung für Künstlerinnen und Künstler

Landeskulturförderung

Ziel und Gegenstand

Das Land Niedersachsen fördert Investitionen, auch im Bereich der Digitalisierung, und kleinere bauliche Maßnahmen kleiner niedersächsischer Kultureinrichtungen.

Die Förderung erfolgt in den Bereichen:

  • Förderung niedersächsischer Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen,
  • Förderung nichtstaatlicher Museen,
  • Förderung von Kunstschulen,
  • Förderung investiver Projekte soziokultureller Einrichtungen,
  • Förderung von Musik,
  • Förderung freier Theater und Tanztheater.

Zudem werden Stipendien in den Bereichen bildende Kunst, Musik und Literatur vergeben.

Ziel ist es, die kulturelle Angebotsvielfalt zu erhöhen und Einrichtungen bei der Entwicklung neuer Vermittlungsformate zu unterstützen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Träger kultureller Einrichtungen in Niedersachsen beziehungsweise im Fall von Stipendien Künstlerinnen und Künstler in den jeweiligen Bereichen.

Voraussetzungen

Die Fläche der zu fördernden Einrichtung darf nicht mehr als 500 Quadratmeter betragen.

In der Einrichtung dürfen maximal 3 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein oder nicht mehr als 5 eigenproduzierte Neuproduktionen im Jahr durchgeführt werden.

Des Weiteren gelten die spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Förderkriterien.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt je nach Förderbereich zwischen EUR 5.000 und 50.000 pro Projekt.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 34, zu richten.

Quelle

Informationen des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, Stand Oktober 2023.

Wichtige Hinweise

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat im August 2022 eine Richtlinie zur Förderung von investiven Projekten kleiner Kultureinrichtungen in Niedersachsen veröffentlicht. Das Programm richtet sich an Einrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als 3 Vollzeitstellen verfügen oder nicht mehr als 5 eigenproduzierte Neuproduktionen pro Jahr durchführen. Projektanträge mit einer Summe von EUR 1.000 bis EUR 25.000 können direkt bei den regional zuständigen Landschaften und Landschaftsverbänden gestellt werden, die die jeweiligen Antragsstichtage festlegen. Die Richtlinie zum Investitionsprogramm kann im Internet abgerufen werden.

Die Kulturförderung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur erfolgt auf Basis der 3 Säulen „Institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen“, „Projekt- und Programmförderung“ sowie „Regionale Kulturförderung“.

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