Richtlinie
Kommunaler Infrastrukturkredit Niedersachsen
Produktinformation (Stand 22.04.2022)
Wenn Sie als niedersächsische Kommune Investitionen in die kommunale, digitale und soziale Infrastruktur planen, sprechen Sie uns an.
Die NBank vergibt zinsgünstige und langfristige Kredite zur Finanzierung von kommunalen Infrastrukturvorhaben.
Übersicht
- Gebietskörperschaften in Niedersachsen
- Langfristige und zinsgünstige Finanzierung von kommunalen, digitalen und sozialen Infrastrukturvorhaben
- Kredite mit bis zu 30 Jahren Laufzeit, bis zu 3 Tilgungsfreijahre
Wer wird gefördert?
- kommunale Gebietskörperschaften in Niedersachsen
Was wird gefördert?
- Investitionen in die kommunale, digitale und soziale Infrastruktur in Niedersachsen
- Umschuldungen bestehender Darlehen anderer Banken als Anschlussfinanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur
Wie wird gefördert?
- Kredit
- langfristige und zinsgünstige Raten-, Annuitäten- oder endfällige Kredite direkt durch die NBank.
- Auszahlung
- Zinsen und Zinsfestschreibung
- Zinsen werden zum Zeitpunkt des Abrufes tagesaktuell festgelegt; Festschreibung für die gesamte Laufzeit des Kredites
- Laufzeit
- bis zu 30 Jahre und bis zu 3 Tilgungsfreijahre
- endfällige Kredite mit einer Laufzeit zwischen 3 und 12 Jahren
- Tilgung
- beginnt nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre
- Vorzeitige Rückzahlungen
- sind nur nach vorheriger Ankündigung (mindestens einen Monat im Voraus) und gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
- Besicherung
- Eine dingliche Absicherung der Kredite ist nicht erforderlich. Die Kreditvergabe ist an die bei Kommunalkrediten üblichen formalen Voraussetzungen gebunden
- Kombination mit anderen Finanzierungshilfen
- (öffentliche Fördermittel) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zuweisungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt
- Ausgeschlossen von der Förderung sind
- Maßnahmen im Wohnungsbau, für die im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen Zuwendungen gewährt werden können
- Maßnahmen, die geeignet sind, den freien Wettbewerb zu beeinflussen (Beihilfen im Sinne von Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
Voraussetzungen
- rechtliche Rahmenbedingungen
- Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
- Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO)
- Richtlinien des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) zur Kreditwirtschaft der kommunalen Körperschaften
Ihr Schritt zur Finanzierung
Auf Ihre Ausschreibung erhalten Sie von uns ein tagesaktuelles Konditionsangebot.
Zusätzlich benötigte Dokumente nach Vertragsabschluss
- Vollmacht und Unterschriftenprobenblatt incl. Ausweiskopie
- Aktuelle Haushaltssatzung
- Aufsichtsbehördliche Genehmigung über die Höhe der für das laufende Haushaltsjahr genehmigten Kreditermächtigung
- SEPA-Lastschriftmandat
Eine Liste aller Vordrucke und Dokumente zum Download finden Sie auf der Förderprogrammseite im Internet unter dem Reiter „Downloads“.
Per Mail:
kommunalkredite@nbank.de
Per Fax:
0511 300 31-11418
Persönliche Beratung
Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an.
Beratung, Fragen, Termine
Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Jana Franke, Tel.: 0511 30031-9415
jana.franke@
und
Christian Kropp, Tel.: 0511 30031-9325
christian.kropp@nbank
beraten Sie gerne.