Förderprogramm

Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur – Innovationsgutschein

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen), Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur – Innovationsgutscheine

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als KMU risikoreiche Entwicklungsprojekte bei externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistern umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines und mittleres Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) durch einen Innovationsgutschein, wenn Sie Forschungsinfrastruktur außerhalb Ihres Unternehmens in Anspruch nehmen wollen.

Sie erhalten die Förderung für Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleister, um ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, ein neues Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung zu entwickeln oder weiterzuentwickeln. Zu den Leistungen gehören zum Beispiel

  • die Nutzung von Großgeräten oder Instrumenten für Forschungszwecke,
  • die Nutzung von E-Infrastrukturen wie Bibliotheken, Datenbanken, vernetzten Rechnersystemen oder virtuellen Forschungsumgebungen,
  • die Bereitstellung von Labor- und Messtechnik,
  • Labor-, Funktions- oder Testmuster,
  • Werkstoff- oder Werkzeugstudien,
  • die mit der Nutzung der Forschungsinfrastruktur in Verbindung stehende technologische Entwicklungsdienstleistung und
  • die Nutzung sonstiger Einrichtungen für die wissenschaftliche Forschung mit Alleinstellungsmerkmale.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins.

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die Förderung kann durch Landesmittel auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden, maximal jedoch EUR 30.000 je Innovationsgutschein.
  • Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

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