Förderprogramm

Inklusion durch Bildung und Teilhabe

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Kultusministerium

Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
Inklusion durch Bildung und Teilhabe NBank Kundenportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune, Bildungseinrichtung oder als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe ein Projekt planen, das die Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Bildungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen verbessert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF+) bei der Konzeptionierung, Erprobung und Evaluierung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmodulen für Menschen, die an der Bildung von Kindern und Jugendlichen beteiligt sind, sowie bei Vorhaben für deren Austausch und Vernetzung.

Außerdem werden Kooperationen und institutionsübergreifende Bildungsnetzwerke und auch die Entwicklung neuer Konzepte und Module zu ausgewählten Schwerpunktthemen gefördert.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise im SER-Gebiet („stärker entwickelte Region“) 40 Prozent und im ÜR-Gebiet („Übergangsregion“) 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von normalerweise 24 Monaten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie sich fachlich-inhaltlich und zu den zuwendungsrechtlichen und finanztechnischen Aspekten bei der NBank beraten lassen.

Bitte beachten Sie im Internet veröffentlichte Informationen zu Sonderschwerpunkten.

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