Förderprogramm

Hilfen für vom Weihnachtshochwasser 2023 verursachte Schäden bei Unternehmen und Angehörigen freier Berufe in Niedersachsen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
Hochwasserhilfe 2023 – Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen, Freiberuflerin oder Freiberufler vom Weihnachtshochwasser 2023 und seinen Folgen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Unternehmen sowie Angehörige und Angehörigen der freien Berufe bei der Beseitigung von Schäden, die durch die Hochwasserereignisse im Zeitraum vom 24.12.2023 bis 30.4.2024 entstanden sind.

Sie erhalten die Förderung für entstandene Sachschäden an Vermögenswerten wie Gebäuden, Ausrüstungen, Maschinen oder Lagerbeständen sowie Begleitkosten, die der unmittelbaren Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit oder als Sofortmaßnahme der Instandsetzung dienen.

Fördergebiet sind die niedersächsischen Teile der Einzugsgebiete der Gewässer

  • Weser (Aller/Leine/Fuhse/Oker) jeweils bis zur Landesgrenze Bremen,
  • Wümme (bis zum Lesumsperrwerk),
  • Hunte (bis zum Huntesperrwerk),
  • Soeste,
  • Ems bis zur Seeschleuse Papenburg,
  • Vechte,
  • Sude mit Krainke und Rögnitz,
  • Seege,
  • Ilmenau,
  • Jeetzel,
  • Elbe bis Einmündung der Oste.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Schadenshöhe muss mindestens EUR 5.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?