Richtlinie
Gute Nachbarschaft
Produktinformation der NBank
(Stand 01.02.2023)
Auf einen Blick
Mit dieser Landesförderung sollen in der Stadtentwicklung innovative Projekte zur Stärkung der Integration und Teilhabe finanziell unterstützt werden. Ziele der modellhaften Förderung sind die Vermeidung sozialer Brennpunktbildung sowie die Strukturverbesserung und städtebauliche Aufwertung, die Sicherung des sozialen Zusammenhalts und die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe. Die Bewerbung für die Fördermittel erfolgt im Rahmen eines Wettbewerbs. Die Teilnahme am Wettbewerb ist erforderlich.
Unsere Leistung, Ihre Vorteile:
- Modellprojekte, die zur Förderung der Integration und der Teilhabe mit Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement Nachbarschaften und Wohnquartiere stärken
- Auslobung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Projektauswahl durch Jury
- Zuschuss bis maximal 75 % der förderfähigen Ausgaben, maximale Förderhöhe 60.000 Euro pro Jahr für ein Projekt und 120.000 Euro pro Jahr für mehrere Projekte.
- Förderzeitraum beträgt bis zu 36 Monate
Was fördern wir?
Auf- und Ausbau von Strukturen der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements, insbesondere:
- Aufbau bzw. Weiterentwicklung einer Anlaufstelle vor Ort mit „Kümmerer“-, Vernetzungs-, Beratungs- und Vermittlungsfunktionen,
- Aktivierung und Unterstützung von Selbstorganisation und Beteiligung, Förderung von Selbsthilfe und Partizipation,
- Förderung von Kommunikation, Vernetzung und Kooperation durch den Auf- und Ausbau bzw. die Umsetzung geeigneter Kooperationsstrukturen mit Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Sportvereinen, anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren und der Gemeinde,
- Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens, Abbau von Konflikten und Stärkung der Integration der verschiedenen Bevölkerungs- und Interessengruppen im Quartier und Wohngebiet,
- Lokale Anlaufstelle mit bedarfsgerechter Beratung zu unterschiedlichen Fragestellungen, bzw. Vermittlung zu Diensten und Angeboten,
- Schaffung und Einrichtung von Räumen der Begegnung zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts,
- Vorbereitung und Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der Wohnqualität, des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raums einschließlich kriminalpräventiver Maßnahmen
- Maßnahmen, zur Verbesserung des Ansehens des Wohnquartiers und zur Öffentlichkeitsarbeit.
Bei Projekten, bei denen Gemeinwesenarbeit oder Quartiersmanagement bereits etabliert sind, sind insbesondere auch folgende Maßnahmen förderfähig:
- Unterstützung von Freiwilligeninitiativen,
- Maßnahmen zur Verbesserung von Bildungs- und Beschäftigungschancen durch niedrigschwellige Angebote für alle Generationen,
- Maßnahmen zur Verbesserung der quartiersbezogenen Zusammenarbeit der Gemeinwesenarbeit mit weiteren Akteuren vor Ort und in der Gesamtkommune,
- Maßnahmen zur Bildung und Unterstützung ehrenamtlicher Trägerorganisationen für Mobilitätsangebote einschließlich investiver Maßnahmen
- Maßnahmen nach Ziffer 1 zur Verstetigung der aufgebauten Strukturen
- Fördervoraussetzung für Projekte nach Ziffer 2 ist, dass ehrenamtliche oder professionelle Strukturen der Gemeinwesenarbeit oder des Quartiersmanagements gemäß Ziffer 1 bereits etabliert sind.
Wen fördern wir?
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise)
- juristische Personen des privaten Rechts mit einem vorrangig nicht auf wirtschaftliche Tätigkeit gerichteten Zweck (z.B. gGmbH)
- Verbände der Wohlfahrtspflege
- kirchliche Organisationen und Kammern
- Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise können die Zuwendung an Letztempfangende im Projektgebiet weiterleiten
Unsere Förderleistung: Konditionen und Bedingungen
Unsere Angebote:
- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch die NBank
- Zuschuss bis maximal 75 % der förderfähigen Ausgaben
- maximale Förderhöhe 60.000 Euro pro Jahr für ein Projekt und 120.000 Euro pro Jahr für mehrere Projekte
Unsere Bedingungen:
- Mindestfördersumme 10.000 Euro, bei Gemeinden 25.000 Euro pro Jahr
- maximal ein Drittel der Gesamtausgaben für Sachmittel und investive Ausgaben
- bürgerschaftliches Engagement in der Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeit kann mit 15,00 Euro/Std. als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden
- Förderzeitraum beträgt bis zu 36 Monate und endet spätestens nach Ablauf von 36 Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheides
- Bitte beachten Sie die Stichtagsregelung, detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Webseite
- Bezug der Maßnahmen auf ein sozialräumlich abgegrenztes Projektgebiet (Quartier)
- Einvernehmen der Gemeinde für die geplanten Projekte
- Mitwirkung an der Evaluation der Förderung
- Beteiligung an Erfahrungsaustausch und Netzwerktreffen
So läuft der Antrag
Schritt 1: Informieren Sie sich zum zweistufigen Antragsverfahren
Bitte wenden Sie sich frühzeitig vor der eigentlichen Antragstellung für finanziellen Fragen an uns und für inhaltliche Fragen an die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Soziale Brennpunkte Niedersachsen e. V., um sich persönlich und individuell zu Ihrem Vorhaben beraten zu lassen. Der Bewerbungsantrag besteht aus zwei Teilen:
- Dem finanziellen Antrag auf Förderung (NBank)
- Der „Inhaltlichen Projektdarstellung“ (LAG)
Sollten Sie sich für eine Antragstellung entscheiden, laden Sie bitte vorab Ihre inhaltliche Projektdarstellung online auf der Internetseite der LAG www.gwa-nds.de ausgefüllt und unterschrieben hoch. Das Formular wird uns anschließend von der LAG zur Verfügung gestellt.
Schritt 2: „Leitfaden zur Antragstellung Gute Nachbarschaft“ herunterladen
Auf der Webseite der NBank finden Sie im Downloadbereich der Förderprogrammseite Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement die benötigten Arbeitshilfen und Merkblätter, die Sie bei der Antragstellung unterstützen.
Schritt 3: Antrag herunterladen und ausfüllen
Im Downloadbereich der Förderprogrammseite finden Sie alle benötigten Formulare zur Antragstellung. Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen Sie den Antrag sorgfältig aus. Das Antragsformular muss im Original per Post eingereicht werden. Alle anderen Unterlagen können auch gern per E-Mail als Anhang an gutenachbarschaft@nbank.de zugesendet werden.
Schritt 4: Beantragen Sie Ihre Förderung
Bitte senden Sie die unterschriebenen Antragsunterlagen an:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
ZW 6 – GWA/Gutenachbarschaft
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Alle weiteren Antragsunterlagen senden Sie bitte auf elektronischem Wege an: gutenachbarschaft@nbank.de
Schritt 5: Auswahlverfahren
Die bei uns eingegangenen Anträge werden von einer unabhängigen Jury im Rahmen des Wettbewerbs bewertet. Nach positiver Entscheidung erfolgt die Bewilligung durch die NBank.
Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung
NBank-Beratung
Telefon
0511 30031-9913
E-Mail
gutenachbarschaft@nbank.de
Für Sie erreichbar von Montag bis Freitag
von 08:00 bis 17:00 Uhr
Für die inhaltliche Beratung Ihres Projektes steht Ihnen die LAG Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. unter 0511 7010709 oder geschaeftsstelle@lag-nds.de beratend zur Seite.