Förderprogramm

Förderung im Zusammenhang mit dem KfW-Programm 432 „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Städtebau & Stadterneuerung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz im Quartier

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune über das KfW-Programm 432 gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen ergänzenden Zuschuss des Landes Niedersachsen erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der Erstellung von integrierten Quartierskonzepten und von Sanierungsmanagements für Ihre Kommune, wenn Sie eine Förderung aus dem KfW-Förderprogramm 432 (Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier) erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:

  • Wenn Sie Ihren Antrag bis zum 30.6.2022 gestellt haben, beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aus Bundes- und Landesmitteln insgesamt maximal 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Stellen Sie den Antrag ab dem 1.7.2022, beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 15 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aus Bundes- und Landesmitteln insgesamt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Als Kommune, die für das Jahr vor dem Datum der Antragstellung Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage vom Land Niedersachsen erhält oder erhalten hat, können Sie auch nach dem 1.7.2022 einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Die Höhe der Förderung für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte muss mindestens EUR 2.500 betragen und für das Sanierungsmanagement mindestens EUR 15.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?