Förderprogramm

Förderung von Vorhaben in Übergangs- und Küstengewässern (RL Übergangs- und Küstengewässer – ÜKW)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Ansprechpunkt:

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Standort Oldenburg

Ratsherr-Schulze-Straße 10

26122 Oldenburg

Weiterführende Links:
Förderung von Maßnahmen in den Übergangs- und Küstengewässern

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich in Niedersachsen mit geeigneten Maßnahmen für die Wiederherstellung eines guten Umweltzustands der Übergangs- und Küstengewässer einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustandes im Bereich der Übergangs- und Küstengewässer.

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionen zur Herstellung von natürlichen Habitaten in Übergangs- und Küstengewässern, vor allem Seegrasregeneration und Durchgängigkeit,
  • Investitionen zur Wiederherstellung einer natürlichen Tidedynamik (zum Beispiel Herstellung von Tidepoldern),
  • Vorhaben zur Verringerung des Nährstoffeintrags in die Küstengewässer,
  • Investitionen zur Wiederherstellung einer natürlichen Sedimentdynamik der Übergangsgewässer sowie
  • sonstige nötige Ausgaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Vorhaben in Trägerschaft des Landes Niedersachsen und für Vorhaben von übergeordnetem Landesinteresse können Sie bis zu 100 Prozent erhalten.

Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?