Förderprogramm

Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinie – R-StBauF)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Städtebau & Stadterneuerung, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Ansprechpunkt:

zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung

Weiterführende Links:
Städtebauförderung in Niedersachsen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen als Gesamtmaßnahmen durchführen und abwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund bei der Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung im Rahmen folgender Programmbereiche:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten sowie
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten.

Sie erhalten die Förderung für die Durchführung gebietsbezogener städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen als Gesamtmaßnahmen. Im Fall interkommunaler Kooperationen werden auch Vorbereitungsmaßnahmen gefördert.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise maximal 2 Drittel der förderfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihre Anmeldung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm bitte über das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung bis zum 1.6. des Jahres, das der Förderung vorausgeht, beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung ein.

Bewilligungsbehörde ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

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