Förderprogramm

Förderung der internationalen Jugendarbeit

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Landesjugendamt – Fachbereich I

Schiffgraben 30–32

30175 Hannover

Weiterführende Links:
Jugendarbeit

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Jugendhilfeträger Vorhaben zur Entwicklung jugendpolitischer Zusammenarbeit mit verschiedenen Ländern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Projekten der internationalen Jugendarbeit im In- und Ausland.

Sie erhalten die Förderung vor allem für

  • internationale Jugendbegegnungen mit den Regionen, mit denen das Land Niedersachsen eine Partnerschaftsbeziehung unterhält, mit europäischen Staaten und mit Entwicklungsländern,
  • internationale Begegnungsmaßnahmen mit Mitarbeitern der Jugendarbeit zur Kontaktanbahnung, zum fachlichen Erfahrungsaustausch, zur Erarbeitung neuer Konzepte und zur Fortentwicklung der Partnerschaften, Kooperationen und Netzwerke sowie für
  • Sondermaßnahmen von besonderer internationaler jugendpolitischer Bedeutung.

Sie können die Maßnahmen in Präsenz, hybrid und auch digital durchführen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt je Tag und teilnehmende Person, auch für Teilnehmende aus Deutschland im Ausland sowie bei besonderem Förderbedarf für eine Begleitperson pro teilnehmender Person

  • für internationale Jugendbegegnungen sowie für Berlinfahrten bis zu EUR 20,00,
  • für internationale Begegnungsmaßnahmen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendarbeit sowie für Berlinfahrten bis zu EUR 30,00 und
  • für Sondermaßnahmen internationaler Jugendbegegnungen bis zu EUR 35,00.

Für Maßnahmen mit höherem Aufwand und für Vorbereitung, Auswertung und die Sprachmittlung können Sie

  • für internationale Jugendbegegnungen und Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit einen Zuschlag von EUR 26,00 je teilnehmende Person aus Deutschland, maximal EUR 383,00 je Maßnahme, und
  • für internationale Begegnungsmaßnahmen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendarbeit einen Zuschlag von EUR 51,00 je teilnehmende Person aus Deutschland, maximal EUR 511,00 je Maßnahme,

erhalten.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bis spätestens zum 1.4. für das jeweilige Haushaltsjahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Landesjugendamt.

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