Förderprogramm

Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Städtebau & Stadterneuerung, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Ansprechpunkt:

Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege

Scharnhorststraße 1

30175 Hannover

Weiterführende Links:
Denkmalförderung durch das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Niedersachsen zum Erhalt eines Kulturdenkmals verpflichtet sind oder für eine dazu verpflichtete Person oder Einrichtung arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen.

Sie erhalten die Förderung für denkmalbedingte Mehrausgaben bei Maßnahmen zur Sicherung, Instandsetzung und Unterhaltung an Kulturdenkmalen, vor allem für

  • Ausgaben für die Wiederherstellung von teilzerstörten Kulturdenkmalen,
  • Ausgaben für den denkmalgerechten Ersatz von Bauteilen,
  • Kosten einer baugeschichtlichen oder restauratorischen Untersuchung und Dokumentation,
  • Architekten- und Ingenieurhonorare,
  • Ausgaben für die Darstellung der denkmalpflegerischen Bedeutung eines Kulturdenkmals sowie
  • Ausgaben für die Erforschung und Erhaltung des archäologischen Erbes.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 30 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bei Gebietskörperschaften beträgt die Bagatellgrenze EUR 25.000, bei allen übrigen Antragsberechtigten grundsätzlich EUR 3.000.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über die untere Denkmalschutzbehörde beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.

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