Förderprogramm

Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (RL Mehrgenerationen)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Landesjugendamt – Fachbereich I
Teamleitung 2 JH 4

Schiffgraben 30–32

30175 Hannover

Weiterführende Links:
Mehrgenerationenhäuser in Niedersachsen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Niedersachsen in entsprechenden Einrichtungen die Gemeinschaft verschiedener Generationen und das nachbarschaftliche Leben fördern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune oder Verband bei Maßnahmen, die das Miteinander der Generationen und das nachbarschaftliche Zusammenleben im Sozialraum stärken.

Sie erhalten die Förderung für

  • Mehrgenerationenhäuser,
  • von Müttern und Vätern selbstorganisierte Treffpunkte, die dazu beitragen, Eltern mit Kindern die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und die damit den Zusammenhalt der Familie stärken und den Aufbau nachbarschaftlicher Strukturen unterstützen, sowie für
  • überregionale Maßnahmen zur Unterstützung und Vernetzung der geförderten Einrichtungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Personal- und Sachkosten.

  • Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bei Mehrgenerationenhäusern mit Kofinanzierungszusage durch das Land Niedersachsen bis zur Hälfte der kommunalen Kofinanzierung des Bundesprogramms, wenn diese nach dem „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ gefördert werden.
  • Bei den anderen Mehrgenerationenhäusern beträgt die Höhe Ihres Zuschusses bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Maximal beträgt Ihr Zuschuss jedoch EUR 6.000.
  • Für selbstorganisierte Treffpunkte erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 6.000. Für ehrenamtliches Engagement erhalten Sie die Förderung in Form einer Aufwandsentschädigung von pauschal EUR 10,00 pro Stunde.
  • Für Mütterzentren, die bis 2019 nach der Richtlinie Familienförderung gefördert wurden, können Sie in Ausnahmefällen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.11. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

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