Förderprogramm

Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Kultusministerium

Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
Einstellung und Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben NBank Kundenportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben oder aus Betrieben, die stillgelegt werden, den Abschluss einer begonnenen Ausbildung in Ihrem Betrieb ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie Auszubildende übernehmen, deren Ausbildungsvertrag wegen einer Insolvenz oder beantragten Insolvenz oder wegen einer Stilllegung/Schließung des ausbildenden Betriebs vorzeitig beendet wurde.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“ und bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

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