Förderprogramm

Ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Domhof 1

31134 Hildesheim

Weiterführende Links:
Jugendsozialarbeit

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Jugendhilfeträger Angebote für junge Straffällige machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Jugendhilfeträger bei ambulanten sozialpädagogischen Leistungsangeboten für junge Straffällige.

Sie erhalten die Förderung vor allem für Ihre Personalkosten für

  • soziale Gruppenarbeit oder Trainingskurse,
  • Einzelbetreuung, zum Beispiel durch eine Betreuungshelferin oder einen Betreuungshelfer,
  • Täter-Opfer-Ausgleich.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer Personalausgaben, pro Stelle bis zu EUR 21.000, und bis zu 50 Prozent Ihrer Honorarausgaben, pro Stunde bis zu EUR 20,00.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.11. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

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