Förderprogramm

Nachhaltige Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

Albrecht-Thaer-Straße 34

48147 Münster

Tel: 0251 917970

Fax: 0251 91797100

Wald und Holz NRW

Weiterführende Links:
Direkte Förderung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen Waldbauernlotse – sicher zur direkten Förderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie im Rahmen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse Betreuungsdienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, um die soziale, wirtschaftliche und ökologische Leistung Ihres Waldbesitzes zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als forstwirtschaftlichen Zusammenschluss bei der Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Waldflächen, die sich auf folgende nicht der Holzvermarktung zuzurechnende forstwirtschaftliche Maßnahmen erstrecken:

  • Wirtschaftsplanung,
  • biologische Produktion,
  • technische Produktion,
  • Förderung der Biodiversität im Wald.

Die Betreuungsdienstleistungen erfolgen unter Anwendung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und berücksichtigen langfristige Klimaveränderungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt in Abhängigkeit von der Größe und dem Zertifizierungsgrad des Waldbesitzes 30 bis 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

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