Förderprogramm

Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinie)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Sportstätten in Nordrhein-Westfalen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine Baumaßnahme für Sportstätten planen, um den Hochleistungssport zu fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten des Landes.

Gefördert werden Vorhaben an der Sportstätteninfrastruktur für den Hochleistungssport, an Zuschauersportanlagen im besonderen Landesinteresse, Sportschulen, Pferderennbahnen sowie an der begleitenden sportfachlich notwendigen Infrastruktur (unter anderem Unterkünfte und Verpflegungseinrichtungen).

Im Einzelnen bekommen Sie die Förderung für

  • Neubaumaßnahmen,
  • Umbaumaßnahmen bisher nicht sportlich genutzter Flächen und Räume für sportliche Nutzungszwecke,
  • Erwerb/bauliche Herrichtung von Anlagen zur sportlichen Nutzung,
  • Erwerb und Ertüchtigung,
  • Modernisierungsmaßnahmen sowie
  • Instandsetzungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Der Zuschuss beträgt normalerweise maximal 80 Prozent, im Einzelfall bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für nicht kommunale Antragstellerinnen und Antragsteller muss die Höhe des Zuschusses mehr als EUR 2.000 betragen, für kommunale Antragstellerinnen und Antragsteller mehr als EUR 12.500.

Richten Sie Ihren Antrag bitte elektronisch und in zweifacher schriftlicher Ausfertigung an die zuständige Bezirksregierung.

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