Förderprogramm

Regio.NRW – Transformation

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Regionalförderung, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)

Projektträger Jülich (PtJ)

52425 Jülich

Weiterführende Links:
EFRE NRW – Regio.NRW Regio.NRW – Transformation EFRE 2021–2027 Submission Tool EFRE.NRW.Online-Portal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Projekte zur Stärkung und Weiterentwicklung von Regionen in Nordrhein-Westfalen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei der Durchführung regional wirksamer Projekte, die Kooperationsstrukturen stärken und durch Wissens- und Technologietransfer die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Regionen im Land steigern.

Sie erhalten die Förderung für bevorzugt in Kooperationen durchgeführte Vorhaben in folgenden Maßnahmenbereichen:

  • Wissens- und Technologietransfer,
  • klimagerechte, urbane Energielösungen,
  • Klimaanpassung auf lokaler und regionaler Ebene,
  • Circular Economy.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller und von Ihrem Vorhaben bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von 36 Monaten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung stellen.

Zusatzinfos 

Fristen

Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte zu folgenden Terminen ein:

  • 1. Einreichungsrunde: bis 31.1.2023
  • 2. Einreichungsrunde: bis 31.1.2025

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen,
  • Kommunen,
  • kommunale Unternehmen und Einrichtungen,
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen,
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen
    • thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,
    • im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen und
    • sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen.
  • Sie müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen.
  • Die von Ihnen vorgelegten Projektideen müssen sich grundsätzlich auf Regionen in Nordrhein-Westfalen beziehen, die eine Mindestgröße von 3 Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten oder alternativ von 1 Million Einwohnerinnen und Einwohnern aufweisen. Eine Überschneidung von Regionen ist bei unterschiedlichen Projektideen zulässig.
  • Sie müssen durch eine projektbezogene regionalwirtschaftliche Analyse darlegen, inwiefern das Projekt vor dem Hintergrund der spezifischen Stärken und Herausforderungen der Region zur regionalen Standortentwicklung beiträgt, und anhand einer regionalen Stakeholder-Analyse die Einbindung der relevanten regionalen Akteurinnen und Akteure und Stakeholder darstellen.
  • Im Fall von Kooperationsvorhaben müssen die Kooperationspartnerinnen und -partner einen schriftlichen „Letter of Intent“ vorlegen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderbekanntmachung Regio.NRW – Transformation

[Stand: Veröffentlicht am 02.11.2022; aktualisiert am 02.12.2022]

1. Zusammenfassung

Nordrhein-Westfalen ist ein Land der regionalen Vielfalt. Jede Region ist von eigenen Stärken, Herausforderungen und Potenzialen gekennzeichnet. Der Aufruf Regio.NRW ist ein Instrument, um Regionen bei ihrer Transformation und der Weiterentwicklung ihrer Stärken zu unterstützen. Mit dem Aufruf „Regio.NRW – Transformation“ sollen Projekte gefördert werden, die einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, regionale Transformationsprozesse mit Blick auf die spezifischen Profile der Regionen erfolgreich zu gestalten.

Der Aufruf richtet sich insbesondere an Kommunen, kommunale Einrichtungen wie kommunale Wirtschaftsförderungen und regionale Entwicklungsorganisationen, Kammern, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine und kleine und mittlere Unternehmen. Als wichtiges Alleinstellungsmerkmal eröffnet der Aufruf eine große thematische Bandbreite bei einem starken regionalen Bezug. Projektinhalte können etwa der Transfer von Wissen und innovativen Technologien aus Forschungseinrichtungen in die wirtschaftliche Anwendung in kleinen und mittleren Unternehmen, die Förderung von nachhaltigen Wirtschaftsformen wie der Circular Economy und die Förderung von Klimaneutralität und Klimaanpassung auf regionaler Ebene sein.

Die Projekte tragen zum Spezifischen Ziel 1 „Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien“, zum Spezifischen Ziel 6 „Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks“, zum Spezifischen Ziel 7 „Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen“ und zum Spezifischen Ziel 8 „Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft“ des EFRE bei.

Um eine regionale Wirksamkeit sicherzustellen, sollen sich die Projekte auf eine Region von mindestens drei Kreisen bzw. kreisfreien Städten oder alternativ mindestens einer Million Einwohnerinnen und Einwohnern in Nordrhein-Westfalen beziehen. Flexible Raumkulissen und Überschneidungen von Regionen sind bei unterschiedlichen Projekten möglich.

Der Aufruf startet am 02.11.2022. Projektskizzen können in der ersten Einreichrunde bis zum 31.01.2023 eingereicht werden. In der ersten Einreichrunde können ausgewählte Projekte mit EFRE- und Landesmitteln in Höhe von rund 60 Mio. Euro gefördert werden. Die zweite Einreichrunde wird voraussichtlich bis zum 31.01.2025 laufen.

2. Zielsetzung

Erfolgreiche regionale Strukturpolitik muss die geografische, wirtschaftliche und demografische Heterogenität der nordrhein-westfälischen Regionen berücksichtigen. Mit seinem regionalökonomischen Ansatz setzt der Projektaufruf „Regio.NRW – Transformation“ hier an. Gesucht werden regional wirksame Projekte, die Kooperationsstrukturen stärken und durch Wissens- und Technologietransfer die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Regionen steigern. Dabei sollen die Vorhaben die vielfältigen regionalen Stärken und Potenziale nutzen, als Modell- oder Pilotprojekte neue Entwicklungschancen erschließen oder bestehende regionale Handlungsfelder entscheidend erweitern und diversifizieren. Auf diese Weise sollen die Regionen dabei unterstützt werden, auf künftige Herausforderungen vorbereitet zu sein und die regionale Transformation zu einem Erfolg zu machen. In den Projektskizzen ist die regionale Bedeutung und Wirkung der Vorhaben darzulegen: Auf welche Art und Weise ist das Projekt durch seine räumliche Wirkung in der Lage, regionale oder teilregionale Standortfaktoren positiv zu beeinflussen, weiter zu entwickeln oder neue Impulse zur Neuausrichtung der Region zu setzen? Kann das Vorhaben aus einer bestehenden Strategie mit einem räumlichen Bezug (z.B. Regionales Entwicklungskonzept, Integriertes Handlungskonzept) abgeleitet werden? Welche quantitativen oder qualitativen Beiträge soll die Projektidee zur Erreichung der formulierten Ziele leisten? Entwickelt das Vorhaben bereits bestehende Projekte oder Innovationspotenziale signifikant weiter oder gibt es Anreize, bisher in der Region weniger beachtete Ressourcen sichtbarer zu machen? Geht die Projektidee über eine Studie oder eine Machbarkeitsanalyse hinaus? Können die erwarteten Projektergebnisse auf andere Regionen übertragen werden?

Außerdem soll die Einbindung der relevanten regionalen Akteurinnen und Akteure dargestellt werden: Wie werden die für das Projekt relevanten teilregionalen/regionalen/überregionalen Verantwortlichen und Wissensträgerinnen und -träger in die Projektidee eingebunden (z.B. als Verbundpartnerinnen und -partner, finanzielle Beteiligung am Projekt, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, persönliche Mitarbeit)? Was ist deren besondere fachliche Expertise? Inwieweit werden regionale Kooperationsstrukturen innovativ gestärkt, erweitert oder neu aufgebaut? Welche für die Projektidee relevanten Akteurinnen und Akteure der Region werden darüber hinaus beteiligt und mit welcher Intensität erfolgt dies?

Maßnahme 1.4 Wissens- und Technologietransfer

Zielsetzung zu dieser Maßnahme

Die Fähigkeit kontinuierlich Innovationen hervorzubringen ist ein wesentlicher Schlüssel zur Sicherung und Stärkung der fortlaufenden Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität von Regionen. Projekte in dieser Maßnahme zielen darauf ab, im Rahmen der Kooperation von KMU, universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie weiteren regionalen Akteurinnen und Akteuren standortgebundene sowie regionsspezifische Innovationsaktivitäten durchzuführen. Die Vorhaben sollen einen entscheidenden Beitrag zur zukunftsgerechten Transformation der Regionen leisten, indem sie den regionalen Wissens-und Technologietransfer von universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in die regionale Wirtschaft ermöglichen und intensivieren. Es werden daher insbesondere Kooperationsvorhaben gesucht, die die vorhandenen Kräfte aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen bündeln und sie mit in der Region tätigen kleinen und mittleren Unternehmen oder Start-ups zusammenbringen und vernetzen. Durch eine enge Kooperation soll der Austausch gefördert und so der Transfer von neuem Wissen und innovativen Technologien in die wirtschaftliche Anwendung in der Region gefördert werden. Regionale Akteurinnen und Akteure sind aufgerufen, in enger interdisziplinärer Zusammenarbeit regionale Transformationsprozesse mit neuen Ideen und nachhaltigen technologischen Innovationen und Lösungsansätzen voranzubringen.

Maßnahme 6.1 Klimagerechte, urbane Energielösungen

Zielsetzung zu dieser Maßnahme

Um das Klimaschutzziel des klimaneutralen Gebäudebestands 2045 zu erreichen, müssen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor deutlich sinken. Klimaneutrale Neubauten und energetische Sanierungen im Gebäudebestand, eine auf erneuerbaren Energien basierende Energieversorgung sowie die intelligente Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität im Quartier sind wesentliche Stellschrauben für die Zielerreichung. Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärme- und Strombereich, Energiemanagementsysteme, Speichertechnologien, batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge und andere Instrumente sind verfügbar. Der Bau und Betrieb klimafreundlicher Quartiere ist technologisch möglich, wird in der Praxis jedoch häufig durch die vergleichsweise mangelnde Wirtschaftlichkeit und unterschiedliche Interessen erschwert. Denn die involvierten Akteure in den Regionen wie Kommunen, Planerinnen und Planer und Architektinnen und Architekten, Projektentwicklerinnen und Projektentwickler, Wohnungsgesellschaften, Einzeleigentümerinnen und -eigentümer, Stadtwerke und Energieversorger, Mobilitätsunternehmen, Nutzende u.a. agieren oftmals aus unterschiedlichen Interessen und verfügen über mannigfache Motivationen und Kompetenzen. Um den Bau und die Sanierung klimaneutraler Quartiere in der Praxis zu ermöglichen, scheinen sowohl grundlegende als auch projektorientierte Kooperationen zwischen den involvierten Akteuren nötig. Es werden Kooperationsvorhaben auf regionaler Ebene gesucht, in denen vorzugsweise unterschiedliche Interessengruppen Prozesse zur Planung und Umsetzung klimaneutraler Quartiere auf- und ausbauen. Mit den Projekten sollen Methoden, Prozesse und Instrumente zur Überwindung der benannten Hemmnisse entwickelt und erprobt werden. Die entwickelten Kooperationsstrukturen und Instrumente sollten notwendige Vorarbeiten für die Umsetzung konkreter investiver Maßnahmen für einen klimafreundlichen bzw. ­neutralen Gebäudebestand leisten.

Maßnahme 7.1 Klimaanpassung auf lokaler und regionaler Ebene

Zielsetzung zu dieser Maßnahme

Der Abbau sozial-ökologischer Ungleichheit und die Erhöhung der Klimaresilienz in den Regionen Nordrhein-Westfalens können einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen, integrierten Regionalentwicklung leisten. Eine Stärkung der Klimaresilienz wirkt sich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität von Regionen aus. Regionen, die sich gegen die Folgen des Klimawandels wappnen, also klimarobust werden, können im Falle von Extremwetterereignissen, klimawandelbedingten Naturgefahren und Auswirkungen besser vorsorgen, sich vorbereiten, reagieren und das Ereignis bewältigen und somit negative Folgen und Schäden reduzieren oder vermeiden. Projekte in dieser Maßnahme stärken die Klimaresilienz von Regionen. Vorhaben können einerseits darauf abzielen, einen Beitrag zum Hitzeschutz oder zur Hitzevorsorge einer Region zu leisten (bspw. durch die Erstellung eines regionalen Hitzeaktionsplans. Sie können andererseits dem Aufbau einer Verwaltungsstruktur und zur Umsetzung von Maßnahmen der Klimaanpassung im Sinne eines Qualitätsmanagementprozesses dienen. Entsprechende Vorhaben sollen zur kontinuierlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen und zur Anpassung an den Klimawandel führen. Vorzugsweise werden Kooperationsvorhaben gesucht, in denen mehrere Städte, Gemeinden und/oder Kreise zusammen mit universitären und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Dienstleistenden sowie weiteren regionalen Akteurinnen und Akteuren Prozesse der Klimaanpassung auf- und ausbauen. Durch die Projekte sollen gleichzeitig interregionale Kooperationsstrukturen gestärkt und über administrative Grenzen hinweg Maßnahmen der Klimaanpassung umgesetzt sowie Voraussetzungen für eine erfolgreiche Erhöhung der Klimaresilienz geschaffen werden.

Maßnahme 8.3 Circular Economy

Zielsetzung zu dieser Maßnahme

Gefördert werden soll die Umstellung der wirtschaftlichen Aktivität hin zu einer Zirkulären Wirtschaft durch innovative Ansätze zu Produktgestaltung, Wieder- und Weiterverwendung, Reparatur und Recycling, die Innovationsimpulse in die gesamte Wertschöpfungskette geben sowie durch Produktdesign-Ansätze und neue Geschäftsmodelle, die dazu beitragen, systemische Kreislaufinnovationen hervorzubringen. Neue Produkte sollen bereits über das Design und den Produktionsprozess so angelegt sein, dass sie schadstoffarm, langlebig und reparierbar sind. Die eingesetzten Rohstoffe sollen am Ende der Gebrauchsphase/des Lebenszyklus des Produkts als Werkstoffe wiedereingesetzt werden können. Unter anderem sollen dazu auch Circular-Economy-Ansätze auf kommunaler und regionaler Ebene, im Bereich der Bioökonomie und im Baubereich unter Berücksichtigung des Neuen Europäischen Bauhaus gefördert werden. In den geförderten Projekten sollen an verschiedenen Stellen in den konkreten Organisations- oder Wertschöpfungsketten Möglichkeiten für die kreislauforientierte Ausrichtung identifiziert, deren Umsetzung strategisch geplant und durch Investitionen umgesetzt werden. Dadurch sollen die Vorhaben konkret zur Etablierung zirkulärer Geschäftsmodelle, Ressourceneinsparung, Abfallvermeidung oder zur Schließung von Stoffkreisläufen und zur Aktivierung lokaler und regionaler Potentiale beitragen.

3. Teilnahme

3.1 Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Kommunen
  • Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

und seinen Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen hat.

Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

3.2 Teilnahmevoraussetzungen

  • Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Teilnahmeberechtigten müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen, um das Vorhaben im Falle einer Förderempfehlung umsetzen zu können.
  • Es muss sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen und darf nicht gleichzeitig in anderen Wettbewerben bzw. Programmen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission gefördert werden, es sei denn diese dienen der erforderlichen Kofinanzierung der EU-Mittel. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
  • Regionale Raumkulisse: Grundsätzlich müssen sich die vorgelegten Projektideen auf Regionen in Nordrhein-Westfalen beziehen, die eine Mindestgröße von drei Kreisen bzw. kreisfreien Städten oder alternativ von einer Million Einwohnern aufweisen. Eine Überschneidung von Regionen ist bei unterschiedlichen Projektideen zulässig.
  • In der Projektskizze soll der regionale Bezugsrahmen von Projektvorschlägen klar beschrieben werden. Es soll dargelegt werden, inwiefern sich das Projekt auf die oben beschriebene regionale Raumkulisse bezieht und seine Wirkung auf diese Region entfaltet.
  • Durch eine projektbezogene regionalwirtschaftliche Analyse ist darzulegen, inwiefern das Projekt vor dem Hintergrund der spezifischen Stärken und Herausforderungen der Region zur regionalen Standortentwicklung beiträgt. Anhand einer regionalen Stakeholder-Analyse ist die Einbindung der relevanten regionalen Akteure und Stakeholder darzustellen.
  • Idealerweise sollten Projekte aus einer bestehenden regionalen Entwicklungsstrategie hergeleitet werden und die Entwicklungsziele des Projekts klar formuliert sein. Dabei ist jedoch keine Erarbeitung eines zusätzlichen, projektunabhängigen Regionalen Handlungskonzepts erforderlich.
  • Die Projektlaufzeit sollte 36 Monate nicht überschreiten.
  • Kooperationsvorhaben werden ausdrücklich begrüßt. Die Kooperationspartnerinnen und -partner müssen einen schriftlichen „Letter of Intent“ vorlegen.
  • Der Aufruf richtet sich insbesondere an kommunale Einrichtungen wie kommunale Wirtschaftsförderungen und regionale Entwicklungsorganisationen, Kammern, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine und kleine und mittlere Unternehmen. In den Maßnahmen „Klimagerechte, urbane Energielösungen", „Klimaanpassung auf lokaler und regionaler Ebene“ und „Circular Economy“ sind außerdem Kommunen teilnahmeberechtigt.

Hinweis: Gemäß Artikel 73 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) 2021/1060 ist sicherzustellen, dass Infrastrukturinvestitionen, die eine erwartete Lebensdauer von mindestens fünf Jahren haben, klimaverträglich sind.

4. Auswahlkriterien

Die Auswahlentscheidung erfolgt mit Hilfe eines Scoring-Verfahrens, bei dem jedes Vorhaben anhand einer Kriterienliste bewertet wird. Die Gesamtpunktzahl jedes Vorhabens bestimmt sich anhand der gewichteten Bewertungskriterien und der jeweils vergebenen Punkte und erlaubt das Ranking der eingereichten Projektvorschläge.

Die Vorhaben müssen sich in das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 einordnen lassen und einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele leisten, sowie ein angemessenes Verhältnis zwischen der Höhe der Unterstützung und den unternommenen Aktivitäten herstellen.

Sie müssen im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen.

Jede Projektskizze muss einem der Maßnahmenbereiche „Wissens-und Technologietransfer", „Klimagerechte, urbane Energielösungen", „Klimaanpassung auf lokaler und regionaler Ebene“ oder „Circular Economy“ zugeordnet werden. Entsprechend dieser Zuordnung werden die Projektskizzen gemäß der untenstehenden Übersicht mit den Auswahlkriterien des zugehörigen Spezifischen Ziels bewertet.

Darüber hinaus wird jede Projektskizze anhand der Kriterien „Regionale Bedeutung und Wirkung des Vorhabens“ und „Einbindung der relevanten regionalen Akteurinnen und Akteure“ bewertet. Nähere Informationen dazu finden sich oben bei der allgemeinen Zielsetzung des Aufrufs.

  • Bitte beachten Sie, dass Ihr Projekt anhand folgender Kriterien vom Begutachtungsausschuss bewertet wird

Konzeptioneller Ansatz, Qualität und Plausibilität der Umsetzungsstrategie 10%

Angemessenheit des Mitteleinsatzes, Modellcharakter und Übertragbarkeit des vorgeschlagenen Vorhabens 10%

Beitrag des Vorhabens zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen der Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit 20%

  • Bitte erläutern Sie Ihr Projekt anhand der folgenden Kriterien des spezifischen Ziels (SZ) Ihrer Maßnahme:

1.4 Wissens- und Technologietransfer

Beitrag des Vorhabens zu einem oder mehreren Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen 20%

Innovatives und wirtschaftliches Potenzial des Vorhabens 20%

Oder

6.1 Klimagerechte, urbane Energielösungen

Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz 20%

Beitrag zur Treibhausgasminderung 20%

Oder

7.1 Klimaanpassung auf lokaler und regionaler Ebene

Beitrag zur Verbesserung und Gewährleistung der Lebensqualität der Menschen 20%

Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels 20%

Oder

8.3 Circular Economy

Beitrag zu einer innovativen und nachhaltigen Ressourcenwirtschaft 20%

Beitrag zur Einsparung wirtschaftlich relevanter Rohstoffe, Materialien und Energie 20%

  • Bitte erläutern Sie Ihr Projekt anhand der folgenden weiteren Kriterien

Regionale Bedeutung und Wirkung des Vorhabens 10%

Einbindung der relevanten regionalen Akteurinnen und Akteure 10%

5. Förderempfehlung

Die eingegangenen Projektskizzen bzw. Anträge werden auf der Basis der o.a. Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet. Vollständige Projektskizzen bzw. Anträge, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden dem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Ihm gehören Sachverständige an, die fachlich auf dem Gebiet qualifiziert, nicht befangen, unabhängig sowie persönlich geeignet und erfahren sind.

Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage.

Daher dürfen bis zur Bewilligung bzw. Genehmigung keine projektbezogenen Verträge geschlossen werden.

Alle Teilnehmenden des Wettbewerbs werden im Nachgang der Sitzung des Begutachtungsausschusses durch die zuständige durchführende Stelle Innovationsförderagentur NRW über das Ergebnis der Sitzung informiert.

Die Teilnehmenden erklären im Falle einer Förderempfehlung durch den Begutachtungsausschuss ihr Einverständnis, dass ihre Namen und der Titel des Vorhabens, ggfs. auch eine Kurzbeschreibung, von der Landesregierung veröffentlicht werden dürfen.

6. Verfahren und weiteres Vorgehen

6.1 Fristen und Termine

Einreichrunde 1 bis 31.01.2023

Einreichrunde 2 bis 31.01.2025

Weitere Angaben zur Einreichung

Alle Aufrufe des EFRE/JTF-Programms NRW 2021–2027 werden auf der Homepage www.efre.nrw.de/foerderbekanntmachungen veröffentlicht.

Weitere Informationen zu Terminen und Fristen können unter folgendem Link eingesehen werden:

http://regio.in.nrw

6.2 Einreichung

Weitere Informationen:

Die Einreichung ist unter folgendem Link möglich:

http://regio.in.nrw

Nähere Informationen zur zweiten Einreichrunde sowie deren konkrete Einreichungsfrist werden voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2024 veröffentlicht.

6.3 Beratung und Ansprechpersonen

Zuständige durchführende Stelle:

Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich

Weitere Informationen:

Für inhaltliche Fragen stehen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

Taner Akkayali (02461 690-676, t.akkayali@fz-juelich.de)

Dana Moritz (02461 690-694, d.moritz@fz-juelich.de)

Dr. Martin Appuhn (02461 690-527, m.appuhn@fz-juelich.de)

Für förderrechtliche Fragen stehen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

Bezirksregierung Arnsberg: Lisa Kreutzmann (02931 82-2770, lisa.kreutzmann@bra.nrw.de)

Bezirksregierung Detmold: Ina Linser (05231 71-3459, ina.linser@brdt.nrw.de)

Bezirksregierung Düsseldorf: Susanne Harrer (0211 475-3425, susanne.harrer@brd.nrw.de)

Bezirksregierung Köln: André Thiebes (0221 147-2325, andre.thiebes@brk.nrw.de)

Bezirksregierung Münster: Giovanni Lo Re (0251 411-1860, giovanni.lore@brms.nrw.de)

Ansprechpersonen beim Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen:

Korinna Zeumer (0211 61772-301, korinna.zeumer@mwike.nrw.de)

Dr. Jonas Keil (0211 61772-242, jonas.keil@mwike.nrw.de)

6.4 Informationen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren

Für die zur Förderung empfohlenen Beiträge schließt sich ein reguläres Antrags- bzw. Bewilligungsverfahren an. Den Antragstellenden wird hierzu eine qualifizierte Beratung angeboten. Die prüffähigen Unterlagen sind nach der schriftlichen Aufforderung innerhalb von drei Monaten einzureichen. Werden die vollständigen Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht, erlischt die Förderempfehlung.

Fördersatz:

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Weitere Informationen:

Ein Leitfaden zur beihilferechtlichen Prüfung von Projektskizzen im Projektaufruf „Regio.NRW – Transformation“ steht unter folgendem Link zur Verfügung:

http://regio.in.nrw

Die Antragsstellung, die Auszahlung der Fördermittel und der Verwendungsnachweis werden über das Portal EFRE.NRW.Online abgewickelt. Das Portal ist unter folgendem Link aufrufbar: https://efre.ecoh.nrw.de/.

6.5 Rechtliche Grundlagen

  • §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung NRW in der jeweils geltenden Fassung sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV, VVG zur LHO), RdErl. d. Finanzministeriums vom 6. Juni 2022 (MBI. NRW. 2022 S. 445).
  • Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2017/1084 der Kommission vom 14. Juni 2017, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2021/1237 (ABl. L 270 vom 29.7.2021, S. 39).
  • Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2020/972 (ABl. L 215 vom 7.7.2020, S.3) über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen.
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW (EFRE/JTF Rahmenrichtlinie NRW, EFRE/JTF RRL NRW) vom 07. Oktober 2022 (MBl. NRW. 2022 S. 871).
  • Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik, (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S.159) geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2022/2039 (ABl. L 275 vom 25.10.2022, S. 23).
  • Verordnung (EU) Nr. 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds, (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S.60).
  • Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.

Weitere rechtliche Grundlagen

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MBl. NRW, Ausgabe 2022 Nr. 27 vom 14.07.2022 Seite 601 bis 642)
  • Weitere bisher nicht genannte Förderrichtlinien können angewendet werden, sofern sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannt und in Kraft getreten sind.
  • Das Spektrum der möglichen Antragstellerinnen und Antragsteller für die angestrebten Projektförderungen umfasst die in den jeweilig zutreffenden Förderrichtlinien genannten Akteurinnen und Akteure. Die realisierbaren Förderquoten ergeben sich in Abhängigkeit von dem Projektinhalt sowie den Antragstellerinnen und Antragstellern.
  • Für Projektförderungen, die dem Aufbau von dauerhaften Strukturen oder Angeboten dienen, besteht kein Anrecht auf Anschlussförderung oder institutionelle Förderung.

 

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