Förderprogramm

progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Förderprogramme für Klimaschutz und Energiewende EFRE NRW – Energieeffiziente öffentliche Gebäude EFRE.NRW.Online-Portal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von öffentlichen Gebäuden umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie im Rahmen von progres.nrw teilweise mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm NRW bei Vorhaben, die zur Effizienzsteigerung und Verringerung des Primärenergiebedarfs von öffentlichen Gebäuden in Kommunen beitragen.

Sie erhalten die Förderung für investive Vorhaben zur Umsetzung des Energiekonzepts, vor allem

  • im Bereich Gebäudehülle und Bautechnik,
  • im Bereich Gebäudetechnik,
  • im Bereich Gebäudesystemtechnik,
  • Maßnahmen zum Erlangen einer anerkannten Gebäudezertifizierung und
  • Umfeldmaßnahmen

sowie für investive Vorhaben zur energetischen Sanierung, das sind alle Einbau-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik des Gebäudes, die am Gebäude vorgenommen werden, vor allem

  • die Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen,
  • die Erneuerung, der Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren,
  • der Einbau und die Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes,
  • die Erneuerung von Heizungs- und Trinkwarmwasseranlagen im Gebäude,
  • der Einbau und die Erneuerung von Lüftungsanlagen,
  • der Einbau und die Installation von Geräten zur Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,
  • die Errichtung von Wärmespeichern im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude sowie
  • die Einrichtung oder Verbesserung der Gebäudeautomation, wie Überwachungs-, Steuer- und Optimierungseinrichtungen, sowie die Planung und Einführung eines Energiemanagementsystems.

Außerdem können Sie einen Förderung für folgende nicht investive Vorhaben bekommen, die im Zusammenhang mit einem investiven Vorhaben stehen:

  • Erstellung von Energiekonzepten,
  • Planungsleistungen zur Umsetzung investiver Vorhaben sowie
  • Erfahrungsaustausch mit Nachbarregionen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben dürfen EUR 8 Millionen je Antrag nicht überschreiten und müssen mehr als EUR 200.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die zuständige Bezirksregierung.

Ihren Antrag auf Förderung mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm reichen Sie bitte über das EFRE-Online-Portal ein.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?