Förderprogramm

progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Innovation

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Innovation (themenspezifisch), Smart Cities & Regionen, Mobilität
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)

Projektträger Jülich (PtJ)

52425 Jülich

Weiterführende Links:
progres.nrw – Innovation

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Energienutzung und Energieeffizienz durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie im Rahmen von progres.nrw – Programmbereich Innovation bei Vorhaben zur effizienten Energieumwandlung und -nutzung.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung einschließlich Demonstrationsmaßnahmen und Pilotprojekte vor allem in folgenden Bereichen:

  • Ausgleich fluktuierender erneuerbarer Einspeisungen in die Energienetze sowie Netztechnologien im Energiebereich,
  • Technologien zur Digitalisierung im Energiebereich,
  • Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität,
  • Power to X-Technologien,
  • Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien,
  • Energieeffizienz und Reduzierung des Energieverbrauchs,
  • Ausbau und Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien,
  • energieoptimierte Technologien und Lösungen für klimagerechte und smarte Gebäude, Quartiere und Städte,
  • klimagerechte Mobilität, klimagerechte Kraftstoffe und Antriebe der Zukunft,
  • Kraft-Wärme-Kopplung sowie Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung,
  • Abwärme, Abwasserwärme und Umweltwärme,
  • Kraftwerkstechnologien und Energiebereitstellung,
  • Speichertechnologien,
  • sozial-, geistes- und wirtschaftswissenschaftliche Ansätze zur Untersuchung der Energiewende und
  • Technologien, Verfahren und Prozesse für eine klimaneutrale Transformation der Industrie.

Außerdem können Sie einen Förderung erhalten für

  • Durchführbarkeitsstudien,
  • Forschungsinfrastrukturen sowie Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen,
  • Gründung und Aufbau von Netzwerken und Clustern, die die Forschung- und Entwicklung sowie Innovationen in den Themenfeldern unterstützen,
  • Prozessinnovationen, auf eine wesentliche Änderung und dauerhafte Verbesserung der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten abzielen, sowie
  • innovative Kurzprojekte („Sprinterprojekte“).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung sind abhängig von der Art der Maßnahme und der Antragstellerin oder des Antragstellers und beträgt zwischen 15 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, als De-minimis-Beihilfe und für nicht wirtschaftliche Vorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 25.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens elektronisch oder schriftlich an die Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW), projektträger Jülich (PtJ).

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?