Förderprogramm

progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

NRW.BANK

Service-Center

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Tel: 0211 917414800

Fax: 0211 917417832

NRW.BANK

Weiterführende Links:
progres.nrw – Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie NRW.BANK – Anmeldung Kundenportal NRW.BANK – Anmeldung Kommunenportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Erschließung der mitteltiefen und tiefen hydrothermalen Geothermie umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kommune und Unternehmen im Rahmen von progres.nrw bei Projekten der mitteltiefen und tiefen hydrothermalen Geothermie durch Absicherung von Fündigkeitsrisiken.

Sie erhalten die Förderung für

  • Vorstudien für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie,
  • Machbarkeitsstudien für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie,
  • Studien unter Einbeziehung seismischer Messungen für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie sowie
  • Bohrungen für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Vorstudien maximal 60 Prozent, für finanzschwache Kommunen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 25.000 beziehungsweise EUR 35.000, wenn die Vorstudie einen interkommunalen Ansatz verfolgt,
  • für Machbarkeitsstudien maximal 60 Prozent zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Projekten kleiner Unternehmen kann die Förderhöhe um bis zu 20 Prozentpunkte, bei Projekten mittlerer Unternehmen um bis zu 10 Prozentpunkte erhöht werden; die Höhe der Förderung beträgt maximal EUR 65.000 beziehungsweise EUR 100.000, wenn die Machbarkeitsstudie einen interkommunalen Ansatz verfolgt,
  • für Studien unter Einbeziehung seismischer Messungen für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Projekten kleiner Unternehmen kann die Förderhöhe um bis zu 20 Prozentpunkte, bei Projekten mittlerer Unternehmen um bis zu 10 Prozentpunkte erhöht werden; für 2D-seismische Messungen (Linienseismik) beträgt die Höhe der Förderung maximal EUR 1 Million beziehungsweise EUR 1,5 Millionen, wenn die seismischen Messungen einen interkommunalen Ansatz verfolgen, und für 3D-seismische Messungen (Flächenseismik) maximal EUR 5,5 Millionen beziehungsweise EUR 7,5 Millionen, wenn die seismischen Messungen einen interkommunalen Ansatz verfolgen,
  • für Bohrungen maximal 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei kleinen Unternehmen kann die Höhe der Zuwendung um 20 Prozentpunkte und bei mittleren Unternehmen um 10 Prozentpunkte erhöht werden; die Höhe der Förderung beträgt maximal EUR 10 Millionen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die NRW.BANK.

Möchten Sie eine Förderung für Studien unter Einbeziehung seismischer Messungen für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie oder Bohrungen für mitteltiefe und tiefe hydrothermale Geothermie beantragen, müssen Sie vor Antragstellung eine Skizze einreichen.

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