Förderprogramm

Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Zuständiges Amt für Wohnungswesen

Weiterführende Links:
Wohneigentum Öffentliche Wohnraumförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung erwerben oder bauen wollen, um selbst darin zu wohnen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie, wenn Sie Wohnraum zur Selbstnutzung kaufen wollen und sich ohne Unterstützung nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Neuschaffung von Eigenheimen und zur Selbstnutzung bestimmten Eigentumswohnungen durch Neubau oder Nutzungsänderung von Gebäuden sowie
  • den Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung (Bestandserwerb).

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Ihr Darlehen besteht aus einer Grundpauschale sowie einem Zusatzdarlehen für

  • Familien (Familienbonus),
  • barrierefreies Wohnen,
  • standortbedingte Mehrkosten,
  • Bauen mit Holz sowie
  • BEG Effizienzhaus 40.

Die Höhe Ihres Darlehens hängt vom Einkommen, der Größe Ihres Haushalts und dem Standort des Objekts ab.

Bei Bedarf können Sie ein Ergänzungsdarlehen in Höhe von EUR 2.000 bis EUR 50.000 bekommen, wenn Sie kein dinglich gesichertes Darlehen erhalten können.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn beziehungsweise vor dem Kauf eines Objekts bei dem für Sie zuständigen Amt für Wohnungswesen bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?