Förderprogramm

Förderung von Frauenberatungsstellen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Frauenförderung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Kennedy-Ufer 2

50679 Köln

Tel: 0221 8090

Fax: 0221 8092200

Landschaftsverband Rheinland

Weiterführende Links:
Frauenberatungsstellen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine Beratungsstelle für Frauen eingerichtet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Frauenberatungsstellen bei der Beratung und Begleitung von Frauen und in ihrer präventiven Tätigkeit.

Sie erhalten eine Förderung für folgende Einrichtungen:

  • feministische allgemeine Frauenberatungsstellen,
  • spezialisierte Beratungsstellen und
  • feministische Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu

  • Sach- und Personalausgaben,
  • Honorarmitteln und
  • Unterbringungskosten.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab. Das zuständige Ministerium setzt jährlich einen Pauschalbetrag fest.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.10. für das folgende Kalenderjahr an den zuständigen Landschaftsverband. Das ist entweder der Landschaftsverband Rheinland oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

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