Förderprogramm

NRW.Mikrodarlehen

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung, Frauenförderung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Ansprechpunkt:

NRW.BANK

Service-Center

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Tel: 0211 917414800

Fax: 0211 917417832

NRW.BANK

Weiterführende Links:
NRW.Mikrodarlehen STARTERCENTER NRW Kundenportal – NRW.Mikrodarlehen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen ein kleines Unternehmen gründen oder vor Kurzem gegründet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Mikrokredit erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit einem Mikrokredit bei der Gründung und Weiterentwicklung eines normalerweise Kleinstunternehmens.

Sie erhalten das NRW.Mikrodarlehen für

  • die Unternehmensgründung (auch für eine erneute Existenzgründung) und
  • Erweiterungs- oder Wachstumsvorhaben innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit.

Sie erhalten die Förderung vor allem dann, wenn Sie

  • einen Migrationshintergrund haben und
  • einer gesellschaftlichen Gruppe angehören, die bisher bei Gründungsvorhaben unterrepräsentiert ist.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent Ihres Finanzbedarfs decken. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 50.000.

Das NRW Mikrodarlehen können Sie zweimal erhalten, beim 2. Mal nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben.

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine Beratung durch ein STARTERCENTER NRW wahrgenommen haben. Anschließend können Sie die vom STARTERCENTER geprüften Antragsunterlagen zusammen mit der Stellungnahme des STARTERCENTERS über das Kundenportal bei der NRW.BANK einreichen.

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