Richtlinie
Merkblatt
NRW.Mikrodarlehen
[Stand 02/24]
1. Förderzwecke und -ziele
Wesentliches Ziel der Wirtschaftspolitik der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist die Unterstützung von Gründungen, die zur Existenzsicherung sowie zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)1 beitragen.
Mit dem NRW.Mikrodarlehen bietet die NRW.BANK für die Gründung sowie die Weiterentwicklung von in der Regel Unternehmen bis zu 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Finanzierungen zu günstigen Konditionen an. Mit der Vergabe der Darlehen sollen insbesondere:
- Gründungs- beziehungsweise Erweiterungs-/Wachstumsvorhaben von Menschen mit Migrationshintergrund und
- wirtschaftliche Selbstständigkeit von bislang bei Gründungsvorhaben unterrepräsentierte Gruppen
gefördert und unterstützt werden.
2. Antragsberechtigte
Natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt),
a) die eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen,
b) die ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Voraussetzung ist deren fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Gründungs- beziehungsweise Erweiterungs-/Wachstumsvorhaben. Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen beziehungsweise gegründet werden. Wird der Antrag für eine Unternehmergesellschaft (UG) gestellt, so haften alle Gesellschafter/-innen gesamtschuldnerisch mit.
Für Unternehmen aus dem Sektor Fischerei/Aquakultur sowie aus dem Bereich der Primärerzeugung der im Anhang I AEUV aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse ist eine Antragstellung nicht möglich.
Ferner sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Förderung ausgeschlossen.
Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern2, dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
3. Förderfähige Verwendungszwecke
- Gründung eines Unternehmens gemäß Ziffer 2a).
- Erweiterungs-/Wachstumsvorhaben gemäß Ziffer 2b) innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Ausgeschlossen ist die Umschuldung bereits abgeschlossener Gründungs- oder Erweiterungs-/Wachstumsvorhaben.
Gefördert werden auch erneute Existenzgründungen nach Ziffer 2a). Bedingung hierfür ist, dass
- Verpflichtungen aus vorherigen Gründungen das aktuelle Gründungsvorhaben nicht belasten und
- die für die vorherigen Gründungen gewährten Darlehen ohne Schaden abgewickelt werden.
4. Fördervoraussetzungen
Voraussetzungen für die Förderung sind:
- bei Gründungen muss der Unternehmensstandort, bei Erweiterungs-/Wachstumsmaßnahmen der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen liegen,
- eine Beratung vor Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW sowie dessen fachliche Stellungsnahme und positives Votum zu den Antragsunterlagen,
- eine beratende Begleitung des Gründungsvorhabens, zum Beispiel durch einen SeniorCoach aus dem Netzwerk SeniorCoach NRW oder eine freiberufliche Beratung, für 2 Jahre ab Beginn der Darlehenslaufzeit und
- bei Erweiterungs-/Wachstumsvorhaben kann die NRW.BANK im Einzelfall eine Begleitberatung verlangen.
Das Vorhaben muss einen dauerhaften Erfolg erwarten lassen. Nebenerwerbsgründungen sollen innerhalb von drei Jahren zum Vollerwerb führen.
5. Umfang der Förderung
Finanzierungsanteil: Bis zu 100% des Finanzbedarfs
Höchstbetrag: 50.000 €
Das NRW.Mikrodarlehen darf zweimal gewährt werden. Eine zweite Gewährung kann nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben erfolgen.
Zur Absicherung des Lebensunterhaltes ist für Gründungswillige aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Kombination des NRW.Mikrodarlehens mit einem Gründungszuschuss oder einem Einstiegsgeld möglich. Handwerksmeister/-innen können das NRW.Mikrodarlehen mit der Meistergründungsprämie NRW kombinieren.
6. Darlehenskonditionen
Das Darlehen wird als Ratendarlehen ausgereicht.
Die Auszahlung erfolgt in einer Summe nach Beginn des Vorhabens.
Laufzeit:
Höchstens 10 Jahre.
Zinssatz:
Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit.
Der jeweils geltende Zinssatz ist im Internet unter http://www.nrwbank.de/konditionen abrufbar.
Tilgung:
Nach Ablauf des tilgungsfreien Zeitraums von 6 Monaten bestimmt der Darlehensvertrag die Höhe der monatlichen Tilgungsraten. Während des tilgungsfreien Zeitraumes sind lediglich die Zinsen auf den ausgezahlten Darlehensbetrag zu leisten.
Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist ohne Kosten jederzeit möglich.
7. EU-Beihilfebestimmungen
Die Gewährung von Darlehen aus diesem Programm erfolgt auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung (Verordnung [EU] Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl. Reihe L, 15. Dezember 2023).
Nähere Informationen zu De-minimis-Beihilfen finden Sie unter www.nrwbank.de/de-minimis.
8. Antrags-/Zusageverfahren
Die Antragsunterlagen müssen vor dem Vorhabensbeginn der NRW.BANK vorliegen. Unter dem Vorhabensbeginn ist grundsätzlich das Eingehen der ersten finanziell bindenden Verpflichtung für die Gründung bzw. Erweiterung des Vorhabens zu verstehen.
Die Antragsunterlagen können nach entsprechender Registrierung über das Kundenportal unter www.nrwbank.de abgerufen werden. Alternativ können die Antragsunterlagen im Rahmen der obligatorischen Beratung im STARTERCENTER erlangt werden. Im Rahmen dieser Beratung prüft das STARTERCENTER die in den Antragsunterlagen getätigten Angaben zum geplanten Vorhaben auf dessen Plausibilität und Erfolgsaussichten. Auf dieser Grundlage erstellt das STARTERCENTER eine fachliche Stellungnahme und leitet diese an die NRW.BANK weiter. Die vom STARTERCENTER geprüften Antragsunterlagen sind von dem/der Antragstellenden über das Kundenportal hochzuladen und werden dadurch bei der NRW.BANK eingereicht. Die hochgeladenen Antragsunterlagen und die Stellungnahme des STARTERCENTERS bilden den vollständigen Antrag.
Die NRW.BANK prüft den eingereichten Antrag auf Vollständigkeit und bestätigt dem/der Antragstellenden per E-Mail im Kundenportal den Antragseingang.
Nach inhaltlicher Prüfung des Antrags und dessen positiver Darlehensentscheidung übersendet die NRW.BANK dem/der Antragstellenden den Darlehensvertrag.
Die Auszahlung des Darlehensbetrages erfolgt in einer Summe nach Vorhabensbeginn.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Darlehen aus diesem Programm.
Weitere Informationen
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Service-Center: + 49 211 91741-4800
E-Mail: mikrodarlehen@nrwbank.de
Internet: http://www.nrwbank.de/mikrodarlehen
1) Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleiner und mittleren Unternehmen, ABI. EU L 124/36 vom 20. Mai 2003. Kleinstunternehmen weisen demnach einen Jahresumsatz von max. 2 Mio. €, eine Bilanzsumme von max. 2 Mio. € und weniger als 10 Arbeitsplätze auf.
2) siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen