Förderprogramm

NRW.BANK Universal Direkt

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Tel: 0211 917414800

Fax: 0211 917417832

NRW.BANK

Weiterführende Links:
NRW.BANK Universal Direkt

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Ihrem mittelständischen Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Die NRW.BANK unterstützt Sie als mittelständisches Unternehmen und Angehörige der freien Berufe bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.

Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:

  • gewerbliche Baukosten,
  • Grunderwerb zur Eigennutzung,
  • technische Anlagen/Maschinen,
  • BGA/Fuhrpark,
  • Warenlager,
  • allgemeiner Betriebsmittelbedarf.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 1 Million. Sie können damit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen finanzieren.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme an Ihre Hausbank. Die leitet den Antrag elektronisch weiter an die NRW.BANK.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • in- und ausländische mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz bis EUR 500 Millionen und
  • Angehörige der Freien Berufe.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Unternehmen ist seit 2 Jahren erfolgreich am Markt tätig.
  • Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Ihr Vorhaben verspricht nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.
  • Ihre Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
  • Sie besichern das Darlehen banküblich.
  • Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die ESG-Fördervoraussetzungen (Environmental, Social and Corporate Governance) beachten.

Als Unternehmen im Bereich der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte können Sie die Förderung nur als gewerbliches Unternehmen beantragen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten,
  • Unternehmen bestimmter Branchen,
  • Betriebsaufspaltungen,
  • Fremdvermietungen,
  • Umschuldungen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Merkblatt
NRW.BANK.Universal Direkt

Direkte Zusagen von zinsgünstigen und beihilfefreien Darlehen

[Stand 01/24]

Ziel des Programms ist die Versorgung von mittelständischen Unternehmen mit zinsgünstigen Krediten für Investitionsvorhaben und Betriebsmittel zur Unterstützung der Weiterentwicklung der Wirtschaft.

Dieses Programm ist vollautomatisiert und ermöglicht direkte Zusagen durch die NRW.BANK.

1. Antragsteller

Gefördert werden grundsätzlich mittelständische Unternehmen1) und Angehörige der freien Berufe, die bereits seit zwei Jahren erfolgreich am Markt tätig sind und als Einzelfirma, e.K., GbR, Partnerschaftsgesellschaft, OHG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG oder AG firmieren.

Für Unternehmen aus dem Bereich der Primärerzeugung der im Anhang I EU-Vertrag aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse ist eine Antragstellung nur als gewerbliches Unternehmen möglich.

Unternehmen aus bestimmten Branchen2) und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind von einer Förderung aus diesem Programm ausgeschlossen.

2. Verwendungszweck

Förderfähig sind grundsätzlich Vorhaben, die einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, deren Gesamtfinanzierung gesichert ist und für die die Finanzierungszwecke

  • gewerbliche Baukosten,
  • Grunderwerb zur Eigennutzung,
  • technische Anlagen/Maschinen,
  • BGA,
  • Fuhrpark,
  • Warenlager,
  • allgemeiner Betriebsmittelbedarf

vorgesehen sind.

Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Umsatzsteuerbeträge können nur mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Nicht förderfähig sind Betriebsaufspaltungen, Fremdvermietungen und Umschuldungen.

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern 3), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

3. Umfang der Förderung

Finanzierungsanteil:

Bis zu 100% der förderfähigen Investitionen und/oder Betriebsmittel.

Höchstbetrag: 1 Mio.

4. Darlehenskonditionen

Laufzeit Ratendarlehen:

  • 3 bis 10, 15 oder 20 Jahre ohne Tilgungsfreijahr
  • 3, 4, 5 oder 10 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr
  • 3, 4, 5, 15 oder 20 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren

Laufzeit endfälliges Darlehen:

  • 2, 3, 4, 5 oder 12 Jahre

Betriebsmittel und Warenlager können maximal mit einer Laufzeit von 10 Jahren finanziert werden.

Die von der NRW.BANK angebotenen Zinssätze sind in allen Laufzeiten beihilfefrei.

Zinssatz:

Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit.

Die indikativen Zinssätze sind im Internet unter www.nrwbank.de/konditionen abrufbar. Der endgültige Zinssatz wird mit der Hausbank bei Zusage des Refinanzierungsdarlehens vereinbart.

Die Darlehen werden mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tage der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für das Darlehen gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine von der NRW.BANK vorgegebene Bonitäts- und Besicherungsklasse. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank das Darlehen einer von der NRW.BANK vorgegebenen Preisklasse zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird.

Die Ermittlung der Preisklasse basiert auf dem Risikogerechten Zinssystem der KfW. Der kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes sind den Erläuterungen der NRW.BANK zum Risikogerechten Zinssystem zu entnehmen.

Das Programm wird gegebenenfalls durch die KfW, die LR oder die EIB refinanziert.

Die Abruffrist beträgt 6 Monate. Die Abruffrist kann nicht verlängert werden.

Tilgung:

Die Tilgung des Darlehens setzt, gegebenenfalls nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit, mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss ein. Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Darlehensbetrags kann unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen.

Auszahlung: 100%

5. Besicherung

Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Darlehensverhandlungen zwischen dem Antragsteller und der Hausbank vereinbart. Die Hausbank trägt grundsätzlich das volle Obligo gegenüber der NRW.BANK.

6. Antrags-/Zusageverfahren

Der Antrag für das Darlehen der NRW.BANK ist bei einem Kreditinstitut (Hausbank) nach Wahl des Antragstellers zu stellen und von diesem – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK elektronisch zuzuleiten.

Bei vollständiger Erfüllung der Antragsvoraussetzungen sagt die NRW.BANK der Hausbank beziehungsweise dem Zentralinstitut die Refinanzierung des an den Endkreditnehmer auszureichenden Darlehens innerhalb der Servicezeiten 4) sofort zu.

Die Hausbank hält die antragsgemäße Verwendung der Darlehensmittel nach.

Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen aus diesem Programm besteht nicht.

Informationen erhalten Sie bei der

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf

NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster

Service-Center: + 49 211 91741-4800
E-Mail: info@nrwbank.de
Internet: www.nrwbank.de/universaldirekt

                        

1) In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) 500 Mio. € nicht überschreitet 

2) Branchenausschlussliste unter www.nrwbank.de/branchenausschlussliste

3) siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen

4) Unsere Servicezeiten sind der Programmseite zu entnehmen (www.nrwbank.de/universaldirekt)

 

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