Richtlinie
Merkblatt NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen
Zinsgünstige Darlehen für den Neubau, die Sanierung oder Ersterwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung
[Stand 09/2023]
Ziel des Programms ist die Förderung von nachhaltigem Wohneigentum zur Selbstnutzung durch langfristige zinsgünstige Darlehen.
1. Antragsteller
Gefördert werden:
- Privatpersonen, die Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen, sanieren oder erwerben (Ersterwerb) möchten.
2. Verwendungszweck
Förderfähig sind Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Darlehen können für den Neubau, die Sanierung oder den Ersterwerb von nachhaltigem Wohneigentum zur Selbstnutzung beantragt werden.
Die Selbstnutzung setzt entweder den Selbstbezug des Investitionsobjekts oder die unentgeltliche Überlassung an Angehörige1 voraus.
Voraussetzung für das Darlehen der NRW.BANK ist:
- eine beantragte Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG),
- eine beantragte Förderung im Rahmen Klimafreundlicher Neubau (KfN),
- eine beantragte Förderung im Rahmen Wohneigentum für Familien (WEF),
- ein beantragtes Nachhaltigkeitszertifikat. Dieses ist bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle1) zu beantragen, die vom Bundesbauministerium anerkannt ist und die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ bestätigt oder
- bei Neubau/Ersterwerb alternativ: Vorlage angemessener Unterlagen, dass der Neubau/Ersterwerb gemäß dem EH 40 EE oder dem EH 40 Plus geplant ist3.
Nach Beendigung der Maßnahme/Fertigstellung des Baus muss spätestens nach sechs Monaten die Zusage der Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, im Rahmen der Förderung Klimafreundlicher Neubau bzw. im Rahmen der Förderung Wohneigentum für Familien, das erhaltene Nachhaltigkeitszertifikat oder die Bestätigung eines/einer Energieeffizienz-Experten/-Expertin4, dass das Haus einen der oben, unter Spiegelstrich drei genannten Effizienzhausstandards erfüllt, bei der Hausbank vorliegen.
Die in Schriftform zu verfassende Bestätigung des/der Energieeffizienz-Experten/-Expertin muss die folgenden Inhalte enthalten:
- Adresse des geförderten Objektes
- Kontaktdaten des Endkreditnehmers sowie des/der Energieeffizienz-Experten/-Expertin
- Konkrete Nennung des Effizienzhausstandards gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude, der erfüllt wurde
- Unterzeichnung durch den/die Energieeffizienz-Experten/-Expertin
Architekten- und Planungskosten, die damit zusammenhängenden Baunebenkosten und die Kosten für eine/n Energieeffizienz-Experten/-Expertin können mit in die Förderung einbezogen werden. Die Kosten für Außenanlagen und Grundstücke sind nicht förderfähig.
Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen. Eine nachweisliche Zwischenfinanzierung gilt nicht als Umschuldung.
3. Umfang der Förderung
Finanzierungsanteil:
bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bei Sanierungsvorhaben und
bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten bei Neubauvorhaben
Ein Mindest-/Höchstbetrag ist nicht festgelegt.
Eine Kombination mit weiteren Förderungen, insbesondere mit Zuschüssen des Bundes und des Landes, ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe der Gesamtmaßnahme nicht übersteigen.
4. Darlehenskonditionen
Laufzeit:
Annuitätendarlehen:
- 10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr
Endfälliges Darlehen:
Zinssatz:
Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest, wobei bei einer 30-jährigen Darlehenslaufzeit optional auch eine Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren möglich ist.
Die Zinssätze sind unter www.nrwbank.de/konditionen im Internet abrufbar. Der endgültige Zinssatz wird mit der Hausbank bei Zusage des Refinanzierungsdarlehens vereinbart.
Das Programm wird gegebenenfalls durch die KfW, die LR oder die EIB refinanziert.
Die Abruffrist beträgt 12 Monate. Die Abruffrist kann nicht verlängert werden.
Tilgung:
Das Annuitätendarlehen ist monatlich nach Ablauf des Tilgungsfreijahres und das endfällige Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zu tilgen. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Darlehensbetrags kann unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen, sofern ein Mindestbetrag von 1.000 EUR eingehalten wird.
Nichtabnahmeentschädigung:
Bei einer (teilweisen) Nichtabnahme des Darlehens ist eine Nichtabnahmeentschädigung zu zahlen, wenn das ursprünglich zugesagte Darlehensvolumen den Betrag von einer Million Euro übersteigt. Bei ursprünglich zugesagten Darlehensbeträgen bis zu einschließlich einer Million Euro ist keine Nichtabnahmeentschädigung zu zahlen.
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision:
0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss.
5. Besicherung
Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Darlehensverhandlungen zwischen dem Antragsteller und der Hausbank vereinbart. Die Hausbank trägt das volle Obligo gegenüber der NRW.BANK.
6. Antrags-/Zusageverfahren
Der Antrag für das Darlehen der NRW.BANK ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuzuleiten.
Das Darlehen ist vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags oder Kaufvertrags bei der Hausbank zu beantragen. Planungs- und Beratungsleistungen können jedoch schon vor Antragstellung in Anspruch genommen werden.
Die NRW.BANK sagt der Hausbank beziehungsweise dem Zentralinstitut die Refinanzierung des an den Endkreditnehmer auszureichenden Darlehens zu.
Die Hausbank hält die antragsgemäße Verwendung der Darlehensmittel innerhalb von 18 Monaten nach Auszahlung nach.
Bei einem Verzicht auf ein noch nicht abgerufenes Darlehen kann frühestens nach 6 Monaten erneut ein Darlehen aus dem bereits beantragten Programm für dasselbe Vorhaben gewährt werden.
Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen aus diesem Programm besteht nicht.
Informationen erhalten Sie bei der
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Service-Center: + 49 211 91741-4500
E-Mail: info@nrwbank.de
Internet: www.nrwbank.de/nachhaltigwohnen
1) gemäß § 15 Absatz 1, Ziffer 1.-4. Abgabenordnung (AO)
2) „akkreditierte Zertifizierungsstellen“: die durch eine nationale Akkreditierungsstelle gemäß der VO (EG) 765/2008 akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen, die für die Gewährleistungsmarke Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ des Bundesbauministeriums zugelassen sind (siehe Veröffentlichung auf www.nachhaltigesbauen.de)
3) gemäß Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 07.12.2021 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
4) Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist ein/e zertifizierte/r Energieeffizienz-Experte/-Expertin aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden.