Richtlinie
Merkblatt
NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft
Risikobeteiligungen für Hausbanken bei der Finanzierung gewerblicher Unternehmen
[Stand 1/2024]
Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen durch eine Risikobeteiligung im Rahmen von Konsortialfinanzierungen. Die NRW.BANK unterstützt hierbei alle Banken und Sparkassen bei der Bereitstellung von Finanzierungen für betriebliche Zwecke gewerblicher Unternehmen, insbesondere für Wachstums-, Innovations- und Umweltmaßnahmen.
Die NRW.BANK leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Kreditversorgung gewerblicher Unternehmen. Die NRW.BANK wird nur auf Einladung einer Hausbank (Konsortialführer) tätig, übernimmt keine Konsortialführerschaft und handelt als wettbewerbsneutraler Partner der Hausbanken.
1. Antragsteller
Ab dem 3. Geschäftsjahr nach Geschäftsaufnahme werden grundsätzlich gefördert:
- In- und ausländische gewerbliche Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen (1) 1 Mrd. EUR (Regelumsatzgrenze) nicht überschreitet.
- Bei Familienunternehmen (2) (nicht DAX- bzw. MDAX-Unternehmen) sowie Unternehmen mit genossenschaftlichen Strukturen in mittelständischer Prägung ist eine Überschreitung der Regelumsatzgrenze im Einzelfall im Rahmen von Maßnahmen mit besonderen positiven strukturpolitischen NRW-Effekten (z.B. Unternehmenswachstum, -nachfolge, Schaffung und/oder Sicherung von Arbeitsplätzen) möglich.
- In- und ausländische gewerbliche Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, unabhängig von ihrem Jahresumsatz, sofern diese mindestens in Höhe des Finanzierungsanteils der NRW.BANK Investitionen in Technologie, Innovations- und Umweltschutzmaßnahmen tätigen, die im Rahmen öffentlicher Förderprogramme der KfW, der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder der NRW.BANK grundsätzlich förderbar sind.
Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Förderfähig sind grundsätzlich nur Vorhaben, die einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Risikobeteiligungen sind bei Unternehmen in Schwierigkeiten sowie im Rahmen von Sanierungsfinanzierungen nicht möglich.
2. Verwendungszweck
Die Kredite können zur Abdeckung des betrieblichen Finanzierungsbedarfs eingesetzt werden, zum Beispiel für:
- Investitionen im Rahmen von Betriebserrichtungen/-erweiterungen, Standortverlagerungen, Unternehmensnachfolgen,
- Investitionen in Umweltschutz- und Innovationsmaßnahmen,
- die Deckung des Betriebsmittelbedarfs,
- Anschlussfinanzierungen sowie Umfinanzierungen im Rahmen der Neustrukturierung der Passivseite.
Im Rahmen von Neugeschäft kann auch im angemessenen Verhältnis ein bestehendes Kreditengagement des gleichen Kunden der Hausbank übernommen werden, sofern ein unmittelbarer Bezug zu den Förderzielen und -aufgaben der NRW.BANK hergestellt wird.
Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (3), dennoch umsetzbar sein. Die ESGFördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
3. Umfang der Förderung
Die NRW.BANK beteiligt sich in Form von Bar- beziehungsweise Risikounterbeteiligungen mit bis zu 50% an Finanzierungen, zum Beispiel an:
- klassischen Darlehen,
- Betriebsmittelkrediten,
- Leasingrefinanzierungen, Forfaitierungen,
- Rahmenkrediten,
- Avalkrediten oder
- in Form der Übernahme (Abtretung) von Anteilen an Schuldscheindarlehen.
Die NRW.BANK ist bei Geschäftsabschluss nicht der größte Einzelkreditgeber des Endkreditnehmers beziehungsweise der Unternehmensgruppe. Der Kredit wird dem Endkreditnehmer unter Konsortialführung der Hausbank zur Verfügung gestellt.
Die Risikobeteiligung wird einzelfallbezogen festgelegt. Sie beträgt pro Vorhaben mindestens 1 Mio. EUR Obligoanteil der NRW.BANK.
Die Beteiligung der NRW.BANK an der Finanzierung wird durch die jeweilige Hausbank gegenüber dem Endkreditnehmer offengelegt.
4. Konditionen
Die Kreditkonditionen (z.B. Laufzeit, Tilgungsvereinbarung, Zinssatz, Bereitstellungsprovision) werden zwischen Endkreditnehmer und Hausbank individuell festgelegt. Bei Barunterbeteiligungen übernimmt die NRW.BANK diese Konditionen (pari passu).
Für Risikounterbeteiligungen (Avalbasis) ist der NRW.BANK vom Konsortialführer eine laufende Provision zu entrichten, die sich an den zwischen Endkreditnehmer und Hausbank festgelegten Konditionen orientiert. Der Konsortialführer ist nicht berechtigt, den Endkreditnehmer mit diesem Entgelt zu belasten.
Sofern im Einzelfall die Einbindung von Rechtsanwälten oder anderen externen Beratern erforderlich ist, sind die Kosten in der Regel vom Endkreditnehmer zu tragen.
5. Besicherung
Der Kredit ist im Rahmen der Möglichkeiten des Endkreditnehmers banküblich zu besichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Endkreditnehmer und Hausbank vereinbart.
Sämtliche vom Konsortialführer für die Finanzierung hereingenommenen Sicherheiten dienen gleichrangig und quotal für den unter seiner Haftung ausgereichten Konsortial-/Kreditanteil und die von der NRW.BANK übernommene Risikobeteiligung. Sondersicherheiten ausschließlich zu seinen Gunsten darf der Konsortialführer nicht hereinnehmen.
6. EU-Beihilfebestimmungen
Das Konsortialkreditgeschäft ist eine wettbewerbsneutrale Ergänzung zum Förderprogrammgeschäft. Die Bereitstellung von Finanzierungshilfen aus diesem Programm enthält keinen Subventionswert und damit keine Beihilfe.
7. Antrags-/Zusageverfahren
Der Antrag ist formlos und frühzeitig durch die Hausbank (Konsortialführer) zu stellen bei der
NRW.BANK
Abteilung Konsortialkredite Mittelstand
(102-84100)
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Die Hausbank stellt der NRW.BANK die erforderlichen Unterlagen zum Endkreditnehmer und zum zu finanzierenden Vorhaben zum Zweck einer eigenen Bonitäts- und Risikoprüfung zur Verfügung.
Die NRW.BANK sagt der Hausbank die Risikobeteiligung einschließlich der Refinanzierung des an den Endkreditnehmer auszureichenden Kreditanteils zu beziehungsweise übernimmt eine Risikounterbeteiligung (Avalbasis).
Die Bonitätsbeurteilung des Endkreditnehmers und die Risikoanalyse des Vorhabens müssen ein Engagement der NRW.BANK rechtfertigen. Die Gesamtfinanzierung einschließlich des Kapitaldienstes muss gesichert sein.
Bei vorheriger Freigabe durch die Konsortialführerin und den Endkreditnehmer besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit der NRW.BANK im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen auf das geförderte Projekt hinzuweisen (z.B. im Rahmen eines Pressetermins oder durch gegenseitige Verlinkung auf den jeweiligen Internetseiten). In diesen Fällen kann die NRW.BANK das Förderprojekt für eigene werbliche Zwecke nutzen. Gegebenenfalls kann auch eine Plakette zur Verfügung gestellt werden, die auf die Förderung durch die NRW.BANK hinweist.
Ein Rechtsanspruch auf eine Risikobeteiligung der NRW.BANK aus diesem Programm besteht nicht.
Informationen erhalten Sie bei der
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster
E-Mail: info@nrwbank.de
Internet: http://www.nrwbank.de/konsortialkredit
1) Als verbundene Unternehmen gelten
- Unternehmen, an denen der Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50%
beteiligt ist, - Unternehmen, die am Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50% beteiligt sind,
- alle Unternehmen, zwischen denen formelle und faktische Konzernverhältnisse (z. B. Gesellschafteridentität) bestehen.
2) Ein Unternehmen ist ein Familienunternehmen, wenn
- sich die Mehrheit der Entscheidungs- bzw. Stimmrechte im Besitz der natürlichen Person(en), die das Unternehmen gegründet hat /haben, der natürlichen Person(en), die das Gesellschaftskapital des Unternehmens erworben hat /haben oder im Besitz ihrer Ehepartner, ihrer Eltern, ihres Kindes oder der direkten Erben ihres Kindes befindet, und
- die Mehrheit der Entscheidungs- bzw. Stimmrechte direkt oder indirekt besteht, und/oder
- mindestens ein Vertreter der Familie oder der Angehörigen offiziell an der Leitung bzw. Kontrolle der Unternehmen beteiligt ist.
Börsennotierte Unternehmen entsprechen der Definition eines Familienunternehmens, wenn die Person, die das Unternehmen gegründet oder das Gesellschaftskapital erworben hat, oder deren Familien oder Nachfahren aufgrund ihres Anteils am Gesellschaftskapital 25% der Entscheidungs- bzw. Stimmrechte halten.
3) siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen