Förderprogramm

NRW.BANK Kommunal Invest/Kommunal Invest Plus

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Mobilität
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Kommune
Ansprechpunkt:

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Tel: 0211 917414600, 0251 917414600

NRW.BANK

Weiterführende Links:
NRW.BANK.Kommunal Invest/Kommunal Invest Plus NRW.BANK – Anmeldung Kommunenportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune oder öffentliche Einrichtung in Infrastrukturmaßnahmen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Die NRW.BANK unterstützt Sie als Kommune oder öffentliche Einrichtung zusammen mit der KfW Bankengruppe bei der zinsgünstigen und langfristigen Finanzierung Ihrer kommunalen Infrastrukturmaßnahmen.

Sie bekommen die Förderung für alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur, zum Beispiel in den Bereichen

  • Maßnahmen zum Klimaschutz,
  • allgemeine Verwaltung,
  • öffentliche Sicherheit und Ordnung,
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege,
  • Stadt- und Dorfentwicklung, unter anderem auch touristische Infrastruktur,
  • soziale Infrastruktur,
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung,
  • kommunale Verkehrsinfrastruktur,
  • Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger,
  • Grundstücke als notwendige Bestandteile eines Investitionsvorhabens, Erschließungsmaßnahmen und Aufwendungen für den Grunderwerb,
  • Planungskosten rückwirkend für maximal 3 Jahre ab Antragstellung, die Gegenstand Ihres aktuell zu finanzierenden Investitionsvorhabens sind.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt

  • bei Kreditbeträgen von bis zu EUR 2 Millionen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben,
  • bei Kreditbeträgen über EUR 2 Millionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten aus dem Programm „NRW.BANK Kommunal Invest“ und 50 Prozent aus dem Programm „NRW.BANK Kommunal Invest Plus“.

Der Kredithöchstbetrag beträgt EUR 150 Millionen pro Jahr und Antragstellenden.

Die Laufzeit des Darlehens beträgt 10, 20 oder 30 Jahre.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte auf dem vorgesehenen Antragsformular bei der NRW.BANK ein. Sie können Ihren Antrag auch digital über das Kommunenportal der NRW.BANK stellen.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • rechtliche unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
  • Gemeindeverbände, die ein Kreditrisiko-Standardansatz-Risikogewicht von Null aufweisen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Kredite werden vorhabenbezogen vergeben. Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um eine kommunale Infrastrukturmaßnahme handeln.
  • Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die ESG-Fördervoraussetzungen (Environmental, Social and Corporate Governance) beachten.

Nicht gefördert werden unter anderem Investitionen in Betriebsmittel, reine Kapitalanlagen und Umschuldungen oder Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen und durchfinanzierten Vorhaben.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Merkblatt
NRW.BANK.Kommunal Invest
NRW.BANK.Kommunal Invest Plus
Gemeinschaftsaktion von NRW.BANK und KfW Bankengruppe

Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung kommunaler Investitionen in Infrastruktur

[Stand 1/2024]

Mit den Programmen „NRW.BANK.Kommunal Invest“ und der Ergänzungsfinanzierung „NRW.BANK.Kommunal Invest Plus“ stehen den Kommunen in Nordrhein-Westfalen zinsgünstige, langfristige Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen zur Verfügung.

1. Antragsteller

Gefördert werden:

  • kommunale Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen,
  • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen,
  • Gemeindeverbände (z.B. Kommunale Zweckverbände), die gemäß Artikel 115 (2) in Verbindung mit Artikel 114 (2) der EU-Verordnung Nummer 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Regulation) ein KSA-Risikogewicht von Null haben. Hierzu erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die NRW.BANK.

2. Verwendungszweck

Es werden grundsätzlich alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mitfinanziert, zum Beispiel:

  • Maßnahmen zum Klimaschutz (siehe FAQ)
  • im Rahmen der allgemeinen Verwaltung,
  • öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege,
  • Stadt- und Dorfentwicklung, unter anderem auch touristische Infrastruktur,
  • soziale Infrastruktur (Kindergärten, Schulen etc.),
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung,
  • kommunale Verkehrsinfrastruktur inklusive öffentlicher Personennahverkehr,
  • Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger,
  • Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind. Außerdem können Erschließungsmaßnahmen und Aufwendungen für den Grunderwerb, die dauerhaft von der Kommune zu tragen und nicht umlagefähig sind (z.B. für öffentliche Wege) finanziert werden,
  • Planungskosten rückwirkend für maximal drei Jahre ab Antragstellung, die Gegenstand eines aktuell zu finanzierenden Investitionsvorhabens sind.

Nicht finanzierbar/förderbar sind:

  • Investitionen in Betriebsmittel,
  • geringwertige und bewertungsfreie Wirtschaftsgüter,
  • reine Kapitalanlagen,
  • Leasingvorhaben (im Sinne des steuerlichen Leasingbegriffs),
  • Liquiditätskredite,
  • Eigenkapitalausstattung,
  • denkmalpflegerische Maßnahmen an nichtöffentlichen Gebäuden,
  • Umschuldungen oder Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen und durchfinanzierten Vorhaben.

Die NRW.BANK behält sich eine Prüfung des Einzelfalls vor.

Die Darlehen werden vorhabensbezogen und bei Vorliegen einer rechtswirksamen Kreditermächtigung für das aktuelle und/oder das vorherige Haushaltsjahr- oder Wirtschaftsjahr vergeben.

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern [*], dennoch umsetzbar sein. Die ESGFördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

3. Umfang der Förderung

Der Darlehenshöchstbetrag in diesem Förderprogramm beträgt 150 Mio. EUR pro Jahr und Antragsteller.

Der Finanzierungsanteil beträgt bei Darlehensbeträgen über 2 Mio. € maximal 50% der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben. Hierbei können die restlichen 50% des Darlehensbedarfs aus dem Programm „NRW.BANK. Kommunal Invest Plus“ finanziert werden. Bei Darlehensbeträgen bis 2 Mio. € kann der Finanzierungsanteil bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben betragen.

Eine Aufstockung des Darlehensbetrages ist unter Beachtung der dargestellten Anteilsfinanzierungsgrenzen grundsätzlich möglich, sofern das Vorhaben noch nicht abgeschlossen ist.

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich. Die Mittel aus dem Programm „NRW.BANK. Kommunal Invest“ und „NRW.BANK.Moderne Schule“ sowie „IKK-Investitionskredit Kommunen“ der KfW oder einem anderen aus diesem Programm refinanzierten Darlehen dürfen zusammen die im vorherigen Abschnitt aufgezeigten Finanzierungsanteile nicht überschreiten.

4. Darlehenskonditionen

Laufzeit Ratendarlehen:

  • 10 Jahre bei 1 tilgungsfreien Jahr
  • 20 Jahre bei 3 tilgungsfreien Jahren
  • 30 Jahre bei 5 tilgungsfreien Jahren

Zinssatz:

Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist werden neue Konditionen vereinbart. Der Programmzinssatz orientiert sich an den Kapitalmarktzinsen und wird täglich angepasst.

Die jeweils geltenden Zinssätze sind im Internet unter https://www.nrwbank.de/konditionen abrufbar.

Für das Darlehen kommt der am Tag des Abrufs geltende Programmzinssatz zur Anwendung, sofern die Abrufvoraussetzungen gegeben sind und der Abruf bis spätestens 12.00 Uhr der NRW.BANK zugeht. Bei Zugang des Abrufs bei der NRW.BANK ab 12.00 Uhr, gilt der Zinssatz des nächsten Tages. Die tagesaktuellen Zinssätze sind im Internet unter www.nrwbank.de/konditionen abrufbar.

Die NRW.BANK verbilligt bei dem Programm „NRW.BANK.Kommunal Invest” zusätzlich die ohnehin schon günstigen Konditionen des Programms „IKK-Investitionskredit Kommunen” der KfW, der als Refinanzierungsbasis dient. Das Programm „NRW.BANK.Kommunal Invest Plus” kann durch die NRW.BANK, die KfW, die LR oder die EIB (Europäische Investitionsbank) refinanziert werden.

Die Konditionen zum Programm „NRW.BANK.Kommunal Invest Plus” werden ebenfalls zum Zeitpunkt des Abrufes tagesaktuell festgelegt.

Tilgung:

Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre erfolgen lediglich Zinszahlungen auf die ausgezahlten Darlehensbeträge.

Bereitstellungsprovision:

Es wird keine Bereitstellungsprovision berechnet.

5. Besicherung

Die Darlehensvergabe ist an die bei Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen gebunden.

6. EU-Beihilfebestimmungen

Nicht finanziert werden Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe oder Gemeindeverbände eine im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Beihilferechtlich kritische Sektoren sind u. a.:

  • Abfallwirtschaft,
  • Miet- oder Pachtobjekte,
  • Energieerzeugung,
  • Breitband
  • Tierkadaverbeseitigung.

7. Antrags-/Zusageverfahren

Die Darlehen werden mittels eines Antragsformulars ausschließlich im Direktverfahren bei der NRW.BANK beantragt. Das gesamte Verfahren kann auch digital über das Kommunenportal erfolgen, soweit der Antragsteller dafür registriert ist. Nähere Infomationen zum Kommunenportal und der Registrierung zu diesem, sind unter folgendem Link auffindbar www.nrwbank.de/kommunenportal.

Bei Vorhaben, deren Bauzeit sich über mehrere Jahre erstreckt, erfolgt die Antragstellung in Abschnitten, bezogen auf das jeweilige Haushaltsjahr. Im Rahmen des laufenden Haushaltsjahresabschnitts können bereits begonnene Bauabschnitte noch finanziert werden.

Für die Beantragung des Darlehens reichen die auf dem Antragsformular einzutragenden Angaben sowie eine zusammenfassende Projektbeschreibung grundsätzlich aus. Bei Gemeindeverbänden als Antragsteller müssen noch die folgenden weiteren Unterlagen eingereicht werden:

  • Vollständiger Wortlaut der aktuellen Verbandssatzung,
  • Veröffentlichung der Verbandssatzung,
  • aktuelles Mitgliederverzeichnis einschließlich der Stimmrechtsverteilung und
  • Übersicht über die bestehenden Beteiligungen.

Die NRW.BANK behält sich vor, noch weitere Unterlagen nach der Antragstellung anzufordern, die für die Bearbeitung des Antrags erforderlich sind.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung eingereicht wurden und der Antrag von der NRW.BANK positiv beschieden wurde, erteilt Letztere eine Globalzusage an den Antragsteller. Diese enthält wesentliche Informationen hinsichtlich des Darlehens und stellt ein rechtsverbindliches Angebot für einen Darlehensvertrag seitens der NRW.BANK dar.

Für die Inanspruchnahme des Darlehens und die verbindliche Annahme der Globalzusage muss der Antragsteller digital (per E-Mail an kommunaldirekt@nrwbank.de oder per Kommunenportal) einen Abruf bei der NRW.BANK einreichen. Der Abruf kann erst nach Vorliegen der Abrufvoraussetzungen gemäß Ziffer 2.1 der Allgemeinen Bestimmungen bei Investitionsbeginn erfolgen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate. Das späteste Abrufdatum wird in der Globalzusage festgelegt. Im Einzelfall kann eine Verlängerung dieser Frist vereinbart werden. Mit dem Abruf wird der für das Darlehen maßgebliche Zinssatz festgelegt und von der NRW.BANK angenommen. Darlehen werden anschließend grundsätzlich in einer Summe ausgezahlt.

Nachdem die NRW.BANK den Abruf angenommen hat, erteilt diese zur Bestätigung des Zinssatzes und zur Mitteilung der Fälligkeitstermine eine Ergänzungszusage. Sowohl mit dem Abruf, als auch der Ergänzungszusage wird die Globalzusage verbindlich ergänzt.

Die zweckentsprechende Verwendung des Darlehens ist innerhalb von 12 Monaten ab Vollauszahlung des Darlehens mittels des einzureichenden Verwendungsnachweises zu belegen. Die Zweckbindung für das Darlehen gilt grundsätzlich für die gesamte Darlehenslaufzeit. In begründeten Ausnahmefällen, in denen die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes, insbesondere auf Grund dessen Beschaffenheit oder Verwendung im konkreten Fall, kürzer als die Darlehenslaufzeit ist, ist die zweckentsprechende Nutzung lediglich für die Nutzungsdauer zu gewährleisten.

Es besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit der NRW.BANK im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen auf das geförderte Projekt hinzuweisen (z.B. im Rahmen eines Pressetermins oder durch gegenseitige Verlinkung auf den jeweiligen Internetseiten). In diesen Fällen kann die NRW.BANK das Förderprojekt für eigene werbliche Zwecke nutzen. Gegebenenfalls kann auch eine Plakette zur Verfügung gestellt werden, die auf die Förderung durch die NRW.BANK hinweist.

Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen aus diesem Programm besteht nicht.

Informationen erhalten Sie bei der

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf

NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster

Service-Center: + 49 211 91741-4600
E-Mail: info@nrwbank.de
Internet: https://www.nrwbank.de/kommunalinvest

                        

* siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen

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