Förderprogramm

NEXT.IN.NRW – Innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte aus Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, KI und IKT

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Digitalisierung, Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)

Projektträger Jülich (PtJ)

52425 Jülich

Weiterführende Links:
EFRE NRW – Innovationswettbewerb Next.IN.NRW Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW EFRE 2021–2027 Submission Tool EFRE.NRW.Online-Portal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie innovative Vorhaben zur Entwicklung innovativer, marktreifer und nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen im Kultur- und Kreativbereich sowie im Bereich der Informationstechnologien umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vormarktlichen Bereich in den Themenbereichen „Kultur, Medien und Kreativwirtschaft“, „künstliche Intelligenz“ und „Informations- und Kommunikationstechnologien und Cybersicherheit in der Wirtschaft“, die als Verbundvorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft durchgeführt werden und dazu beitragen, die Fortsetzung der digitalen Transformation und die Wettbewerbsvorteile der Digitalisierung weiter voranzutreiben. 

Sie erhalten die Förderung

  • im Themenfeld „Kultur, Medien und Kreativwirtschaft“ beispielsweise für folgende Vorhaben:
    • disziplinübergreifende Vorhaben unter Beteiligung der Kultur, Medien oder Kreativwirtschaft (Cross-Innovation),
    • Implementierung kreativwirtschaftlicher Methoden in andere Branchen und Märkte,
    • innovative kulturelle und kreativwirtschaftliche Produktionen und Dienstleistungen zur Erreichung der Klimaneutralität,
    • innovative künstlerische oder kulturelle Dienstleistungen oder Produktionen zur Stadt-, Quartiers-, und Mobilitätsentwicklung,
    • innovative digitale Technologien und Tools für die Kultur und Kulturproduktion,
    • Innovationen zur Entwicklung und zu Anwendungen in digitalen, interaktiven Umgebungen (etwa Metaversum, AR, VR, MR),
    • Projekte zur Erprobung innovativer kultur- und kreativwirtschaftlicher Wertschöpfungsprozesse (zum Beispiel Fab- und Livinglabs, Hacker- und Maker Spaces),
    • innovative Anwendungsmöglichkeiten von KI, Robotik, Beta-Testing, Rapid Prototyping oder Blockchain durch Kultur, Kreativwirtschaft und Medien,
    • Vorhaben, die Technologien, und Mechanismen aus dem Games-Bereich in andere Branchen und Märkte implementieren (Gamification);
  • im Themenfeld „künstliche Intelligenz“ vor allem für branchenneutrale Vorhaben mit einem der folgenden technologischen Schwerpunkte:
    • KI-Verfahren unter beschränkten Ressourcen/Datensparsamkeit,
    • KI in unsicheren und sich ändernden Umgebungen,
    • Modularisierung, Automatisierung und Transfer von KI-Funktionalitäten,
    • Nutzung von KI Foundation Modellen im Produktions- und Verwaltungskontext,
    • Sicherheit von KI-Systemen;
  • im Themenfeld „Informations- und Kommunikationstechnologien und Cybersicherheit in der Wirtschaft“ vor allem für Vorhaben zu folgenden Schwerpunktthemen:
    • Informationstechnologien,
    • Mobilfunktechnologien (5G, 6G),
    • Cybersicherheitstechnologien.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Einrichtungen, die das Projekt im nichtwirtschaftlichen Bereich durchführen (zum Beispiel Forschungs- und Bildungseinrichtungen), bis zu 90 Prozent,
  • für kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent,
  • für mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent und
  • für Großunternehmen bis zu 50 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.

Zusatzinfos 

Fristen

Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte zu folgenden Terminen ein:

  • 1. Einreichungsrunde: bis 1.9.2023
  • 2. Einreichungsrunde: bis 26.4.2024
  • 3. Einreichungsrunde: bis 31.1.2025

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen,
  • kommunale Unternehmen und Einrichtungen,
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen,
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Als Großunternehmen werden Sie nur bei einer Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen
    • thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,
    • im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen,
    • sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen,
    • zum Ziel haben, die Projektergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt in marktgerechte Produkte zu überführen, und
    • von 2 oder mehreren Teilnahmeberechtigten zusammen durchgeführt werden; dabei müssen auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen, aber nicht mehr als 70 Prozent, und mindestens ein Teilnahmeberechtigter muss ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen sein.
  • Sie müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen.
  • Als Partnerinnen und Partner des geförderten Verbundvorhabens müssen Sie Ihre Rechte und Pflichten in einem Kooperationsvertrag regeln.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderbekanntmachung NEXT.IN.NRW Innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte aus Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, KI und IKT

[Stand: 03.05.2023]

1. Zusammenfassung

Der Innovationswettbewerb „NEXT.IN.NRW – Innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte aus Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, KI und IKT“ unterstützt die nordrhein-westfälische Wirtschaft und Wissenschaft dabei, wettbewerbsfähige Innovationen zu entwickeln und Lösungen zu finden, die dazu beitragen, die Fortsetzung der digitalen Transformation und die Wettbewerbsvorteile der Digitalisierung weiter voran zu treiben.

Der Innovationswettbewerb trägt dazu bei, den Transfer von neuen Ideen und Konzepten aus Wissenschaft und Wirtschaft in innovative, marktreife sowie nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zu beschleunigen. Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vormarktlichen Bereich in allen Regionen von Nordrhein-Westfalen mit Fokus auf die folgenden Themenbereiche:

1) Kultur, Medien und Kreativwirtschaft

2) Künstliche Intelligenz

3) Informations- und Kommunikationstechnologien; Cybersicherheit in der Wirtschaft

Die geförderten Vorhaben müssen sich einem dieser Themenbereiche zuordnen. Weitere Informationen siehe Abschnitt 2 – Zielsetzung.

Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Großunternehmen in Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird. Zudem muss das Vorhaben von zwei oder mehreren Teilnahmeberechtigten zusammen durchgeführt werden, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10% der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70% entfallen dürfen.

Für den Innovationswettbewerb „NEXT.IN.NRW“ stehen rund 104 Mio. Euro Fördermittel (EU-Mittel aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie Landesmittel) zur Verfügung.

In der Laufzeit des aktuellen EFRE/JTF-Programms NRW 2021–2027 sind insgesamt drei Einreichungsrunden für den Innovationswettbewerb „NEXT.IN.NRW“ vorgesehen. Die erste Einreichungsrunde beginnt am 03.05.2023, weitere Termine finden Sie unter Abschnitt 6.1.

Der Innovationswettbewerb „NEXT.IN.NRW“ bezieht sich auf die Priorität 1 (Innovatives NRW) und dient dem Spezifischen Ziel 1 (Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien) des EFRE/JTF-Programms NRW 2021–2027. Der Innovationswettbewerb ist der Maßnahme 1.1 (Innovationswettbewerbe) zuzuordnen und steht im Einklang mit der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie.

2. Zielsetzung

Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, Künstliche Intelligenz sowie Informations- und Kommunikationstechnologien treiben Innovationen in vielen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Kontexten voran. In nahezu allen Wirtschaftszweigen können sie als Impulsgeber dienen und Innovationsschübe auslösen, die in Form neuer Produkte und Dienstleistungskonzepte verwertet werden und hierdurch die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Nordrhein-Westfalen erhöhen und Beschäftigung sowie Wohlstand sichern.

Kleine- und Mittelständische Unternehmen aus der Medien- und der Kreativwirtschaft und dem IKT-Bereich wirken dabei als Wegbereiter bei der Realisierung von technologischen, organisatorischen und prozessualen Innovationen. Hierdurch tragen sie entscheidend zur Sicherung und Ausweitung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft von Nordrhein-Westfalen bei.

Übergeordnetes Ziel ist es, die nordrhein-westfälische Wirtschaft und Wissenschaft dabei zu unterstützen, ihre Wettbewerbsfähigkeit auszubauen, Innovationen und kreative Ideen an den Standorten im Land zu generieren und diese Ideen in Dienstleistungen und Produkte umzusetzen.

Im Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW werden daher Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die auf dieses Ziel einzahlen und es so ermöglichen, den Wirtschaftsstandort NRW zu stärken.

Dabei werden die folgenden drei Themenbereiche adressiert:

1) Kultur, Medien, Kreativwirtschaft

2) Künstliche Intelligenz

3) Informations- und Kommunikationstechnologien; Cybersicherheit in der Wirtschaft

Dem Wettbewerb wird ein breites Innovationsverständnis zugrunde gelegt, das auf der Regionalen Innovationsstrategie des Landes NRW aufbaut und sich auf das Innovationsfeld „Kultur, Medien und Kreativwirtschaft und innovative Dienstleistungen“ sowie auf das Innovationsfeld „Schlüsseltechnologien der Zukunft, IKT“ bezieht. Damit sind sowohl technische als auch nichttechnische Innovationen angesprochen. Dazu zählen:

  • Technische Innovationen: Innovationen aus dem Bereich der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, bei denen durch technische Neuerungen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden.
  • Prozessinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen abzielen, einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software.
  • Organisationsinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen von Unternehmen abzielen. Die Vorhaben sollen ein hohes Innovations- und Anwendungspotenzial aufweisen.

Themenbereich Kultur, Medien und Kreativwirtschaft

Zielsetzung zu diesem Themenbereich

Kultur, Medien und Kreativwirtschaft sind Treiber von Innovationen in ökonomischen, sozialen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen. Mit ihren vielfach digitalen und nachhaltigen Innovationen schlagen Kreativschaffende Brücken zu vielen anderen Branchen und geben Impulse für die gesamte Wirtschaft.

Die Zielsetzung dieses Themenbereichs ist die Stärkung des wirtschaftlichen Anwendungspotenzials und der Wettbewerbsfähigkeit von Kultur, Medien und Kreativwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Innovative Prozesse und alternative digitale Ansätze sind notwendig, um bestehende Arbeitsweisen und Strategien auf neue Art und Weise intelligent, souverän und leidenschaftlich anzugehen. Durch die Entwicklung innovativer Dienstleistungen oder Prototypen können Kultur, Kreativwirtschaft und Medien helfen, Technologien und Mechanismen aus den eigenen Bereichen in andere Branchen und Märkte zu integrieren.

Förderfähig sind innovative Vorhaben aus dem gesamten, breitgefächerten Themenspektrum von Kultur, Kreativwirtschaft und Medien, die der Erreichung der oben genannten Zielsetzung dienen. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Disziplinübergreifende Vorhaben unter Beteiligung der Kultur, Medien oder Kreativwirtschaft (Cross-Innovation).
  • Implementierung kreativwirtschaftlicher Methoden in andere Branchen und Märkte.
  • Innovative kulturelle und kreativwirtschaftliche Produktionen und Dienstleistungen zur Erreichung der Klimaneutralität.
  • Innovative künstlerische oder kulturelle Dienstleistungen oder Produktionen zur Stadt-, Quartiers-, und Mobilitätsentwicklung.
  • Innovative digitale Technologien und Tools für die Kultur und Kulturproduktion.
  • Innovationen zur Entwicklung und zu Anwendungen in digitalen, interaktiven Umgebungen (etwa Metaversum, AR, VR, MR).
  • Projekte zur Erprobung innovativer kultur- und kreativwirtschaftlicher Wertschöpfungsprozesse (z.B. Fab- und Livinglabs, Hacker- und Maker Spaces).
  • Innovative Anwendungsmöglichkeiten von KI, Robotik, Beta-Testing, Rapid Prototyping oder Blockchain durch Kultur, Kreativwirtschaft und Medien.
  • Vorhaben, die Technologien, und Mechanismen aus dem Games-Bereich in andere Branchen und Märkte implementieren (Gamification).

Themenbereich Künstliche Intelligenz

Zielsetzung zu diesem Themenbereich

NRW hat sich zum Ziel gesetzt, die erste klimaneutrale Industrieregion Europas zu werden. Künstliche Intelligenz (KI) als Querschnittstechnologie kann maßgeblich dazu beitragen, die digitale grüne Wende (Twin Transition) der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz voranzutreiben.

Künstliche Intelligenz kann in vielen Bereichen helfen, den Klimawandel besser zu verstehen, Entscheidungsfindungsprozesse zu verbessern, Ressourcen zu sparen und Produkte nachhaltiger zu machen. Themen wie effizientes Gebäudemanagement, Ressourceneinsatz in der Produktion, Optimierung von Maschinenlaufzeiten etc. sind branchenübergreifend für Unternehmen jeder Größe relevant und können Unternehmen neben Kosteneinsparungen auf dem Weg zum CO2-neutralen Wirtschaften unterstützen.

Unternehmen, die KI effektiv einsetzen, können einen Wettbewerbsvorteil erzielen, indem sie ihre Geschäftsprozesse automatisieren, Produktivität und Effizienz steigern und bessere Entscheidungen treffen. Künstliche Intelligenz wird in Zukunft immer wichtiger werden. Unternehmen, die sich jetzt damit auseinandersetzen und entsprechende Kompetenzen aufbauen, sind besser für die Zukunft gerüstet. Hier kann auf die Zusammenarbeit mit einer ausgezeichneten Forschungslandschaft zu Künstlicher Intelligenz und Maschinellem Lernen in NRW gesetzt werden.

Es sollen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen im Verbund mit Partnern aus Wissenschaft und Forschung gefördert werden.

Gefördert werden sollen branchenneutral Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Technologien der Künstlichen Intelligenz nutzen, um

  • Innovative Prozesse (z.B. interne Verwaltungsaufgaben oder Produktionsverfahren) effizienter zu gestalten,
  • innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln (oder bestehende Produkte und Dienstleistungen durch den Einsatz von KI zu erweitern) oder neue Zielgruppen zu erschließen,
  • resiliente, digitale und nachhaltige Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Dabei sollen insbesondere Vorhaben mit einem der folgenden technologischen Schwerpunkte gefördert werden:

  • KI-Verfahren unter beschränkten Ressourcen/Datensparsamkeit
  • KI in unsicheren und sich ändernden Umgebungen
  • Modularisierung, Automatisierung und Transfer von KI-Funktionalitäten
  • Nutzung von KI Foundation Modellen im Produktions- und Verwaltungskontext
  • Sicherheit von KI-Systemen

Themenbereich IKT & Cybersicherheit

Zielsetzung zu diesem Themenbereich

Informations- und Kommunikationstechnologien sind für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft insgesamt von großer Bedeutung. Wir leben und arbeiten schon lange in einer Welt, die ohne die Entwicklungen der IKT nicht vorstellbar ist.

Nordrhein-Westfalen hat mit seiner sehr gut aufgestellten Branche für Informations- und Kommunikationswirtschaft beste Voraussetzungen, um den Prozess des digitalen Wandels weiter erfolgreich mitzugestalten und enorm davon zu profitieren. Die Informations- und Kommunikationswirtschaft in Nordrhein-Westfalen ist und bleibt mit einem Anteil von knapp 27 Prozent am Gesamtumsatz eine wichtige Säule der IKT-Branche in Deutschland und eine der maßgeblichen Stützen der NRW-Wirtschaft.

Die Landschaft der IKT-Unternehmen in NRW ist breit aufgestellt und umfasst neben Großkonzernen, einen breiten Mittelstand und eine Vielzahl von kleinen Unternehmen und Start-Ups ergänzt um eine exzellente Wissenschaftslandschaft. Mit ihren Stärken an der Schnittstelle traditioneller Industrien und der vielseitigen, dynamischen und aufstrebenden IKT-Wirtschaft können hier innovative, anwendungsbezogene Projekte mit großem Potential auch als Verbundprojekte mit der Forschung umgesetzt werden.

Auch die Zielsetzung dieses Themenbereichs nimmt die Stärkung des wirtschaftlichen Anwendungspotenzials und der Wettbewerbsfähigkeit der IKT-Branche, aber auch der mit ihr verbundenen Einrichtungen in den Blick.

Spezifische Zielsetzung:

  • Zukunftsfähige & klimaangepasste Technologien; Produkte & Dienstleistungen (weiter-) entwickeln. Steigerung der Quantität und Qualität der IKT-Forschung und -Entwicklung ausbauen. IKT-getriebene Produkt- und Dienstleistungsentwicklungen voranbringen.
  • Stärkung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen, sowie Ausbau der F&E-Leistung/Kompetenz in NRW, Stärkung des Austausches und der Kooperation in NRW.
  • Forschungsstandort ausbauen; Transfer zwischen Forschung und Wirtschaft stärken. Ausbau der IKT-Kompetenzen an den Forschungsstandorten; Steigerung des Forschungsoutputs, Steigerung der Sichtbarkeit von IKT-Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
  • Verbesserung der Verfügbarkeit von Expert:innen; Ausbau der Möglichkeiten für Quereinsteiger:innen.

Die Förderung bezieht sich insbesondere auf die folgenden Schwerpunktthemen:

  • Informationstechnologien
  • Mobilfunktechnologien (5G, 6G)
  • Cybersicherheitstechnologien

Nicht adressiert in diesem Themenbereich sind Infrastrukturvorhaben sowie z.B. Vorhaben aus den Bereichen Quantencomputing, Smart Cities und Blockchain.

3. Teilnahme

3.1 Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Große Unternehmen
  • Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

und seinen Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen hat.

Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Handelt es sich bei dem Vorhaben um industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung, so darf das Vorhaben nur von zwei oder mehreren Teilnahmeberechtigten zusammen durchgeführt werden, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10% der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70% entfallen dürfen. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln.

3.2 Teilnahmevoraussetzungen

  • Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Teilnahmeberechtigten müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen, um das Vorhaben im Falle einer Förderempfehlung umsetzen zu können.
  • Es muss sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen und darf nicht gleichzeitig in anderen Wettbewerben bzw. Programmen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission gefördert werden, es sei denn diese dienen der erforderlichen Kofinanzierung der EU-Mittel. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
  • Die Projektlaufzeit darf 36 Monate nicht überschreiten.
  • Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert. Die Partnerinnen und Partner müssen ihre Rechte und Pflichten in Phase 2 des Auswahlverfahrens (Antragstellung) in einem Kooperationsvertrag regeln.
  • Ziel der Forschungsaktivitäten muss es sein, die Projektergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt in marktgerechte Produkte oder Dienstleistungen zu überführen. Im Projektvorschlag soll dargelegt werden, wie das Projektthema nach Ablauf dieser Förderung weitergeführt werden soll.

Hinweis: Gemäß Artikel 9 Absätze 2-4 der Verordnung (EU) 2021/1060 können Vorhaben über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 gefördert werden, wenn sie mit den Grundsätzen der Geschlechtergleichstellung, der Nichtdiskriminierung und den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen vereinbar sind.

Gemäß Artikel 73 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) 2021/1060 ist sicherzustellen, dass Infrastrukturinvestitionen, die eine erwartete Lebensdauer von mindestens fünf Jahren haben, klimaverträglich sind.

4. Auswahlkriterien

Die Auswahlentscheidung erfolgt mit Hilfe eines Scoring-Verfahrens, bei dem jedes Vorhaben anhand einer Kriterienliste bewertet wird. Die Gesamtpunktzahl jedes Vorhabens bestimmt sich anhand der gewichteten Bewertungskriterien und der jeweils vergebenen Punkte und erlaubt das Ranking der eingereichten Projektvorschläge.

Die Vorhaben müssen sich in das EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 einordnen lassen und einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele leisten sowie ein angemessenes Verhältnis zwischen der Höhe der Unterstützung und den unternommenen Aktivitäten herstellen.

Sie müssen im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Projekt anhand folgender Kriterien vom Begutachtungsausschuss bewertet wird

Konzeptioneller Ansatz, Qualität und Plausibilität der Umsetzungsstrategie 10

Angemessenheit des Mitteleinsatzes, Modellcharakter und Übertragbarkeit des vorgeschlagenen Vorhabens 10

Beitrag des Vorhabens zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen der Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit 20

Bitte erläutern Sie Ihr Projekt anhand der folgenden Kriterien des spezifischen Ziels (SZ) Ihrer Maßnahme:

1.1 Innovationswettbewerbe

Beitrag des Vorhabens zu einem oder mehreren Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen 20

Innovatives und wirtschaftliches Potenzial des Vorhabens 20

Bitte erläutern Sie Ihr Projekt anhand der folgenden weiteren Kriterien

Kultur, Medien und Kreativwirtschaft
Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsentwicklung (von Kreativwirtschaft und Medien bzw. des Kulturbereichs) 20

Oder

Künstliche Intelligenz
Beitrag zur Stärkung des wirtschaftlichen Anwendungspotenzials und der Wettbewerbsfähigkeit 20

Oder

IKT & Cybersicherheit
Beitrag zur Stärkung des wirtschaftlichen Anwendungspotenzials und der Wettbewerbsfähigkeit 20

5. Förderempfehlung

Die eingegangenen Unterlagen werden auf der Basis der o.a. Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet. Vollständige Unterlagen, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden dem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Ihm gehören Sachverständige an, die fachlich auf dem Gebiet qualifiziert, nicht befangen, unabhängig sowie persönlich geeignet und erfahren sind.

Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage.

Daher dürfen bis zur Bewilligung bzw. Genehmigung keine projektbezogenen Verträge geschlossen werden.

Alle Teilnehmenden des Wettbewerbs werden im Nachgang der Sitzung des Begutachtungsausschusses durch die zuständige durchführende Stelle Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) über das Ergebnis der Sitzung informiert.

Die Teilnehmenden erklären im Falle einer Förderempfehlung durch den Begutachtungsausschuss ihr Einverständnis, dass ihre Namen und der Titel des Vorhabens, ggfs. auch eine Kurzbeschreibung, von der Landesregierung veröffentlicht werden dürfen.

6. Verfahren und weiteres Vorgehen

6.1 Fristen und Termine

Einreichungsrunde 1 bis 01.09.2023

Einreichungsrunde 2 bis 26.04.2024

Einreichungsrunde 3 bis 31.01.2025

Weitere Angaben zur Einreichung

Alle Aufrufe des EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 werden auf der Homepage unter folgendem Link veröffentlicht:

http://www.efre.nrw.de/foerderbekanntmachungen.

6.2 Einreichung

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren aus Bewerbungs- und Antragsphase. Im ersten Schritt ist eine Projektskizze bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) einzureichen. Bitte beachten Sie, dass danach keine Einreichung mehr vorgenommen werden kann. Näheres zum Bewerbungsverfahren ist auf der Homepage der IN.NRW veröffentlicht (https://www.in.nrw/).

Im zweiten Schritt ist ein Förderantrag bei der IN.NRW einzureichen.

Die Wettbewerbsbeiträge können am Stichtag bis 16:00 über das Onlineportal der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden. Das Portal ist unter folgendem Link aufrufbar:

https://gefoerdert.in.nrw/efre

6.3 Beratung und Ansprechpersonen

Zuständige durchführende Stelle:

Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich

Die Beratung erfolgt durch:

Dr. Andreas Janssen
Telefon: 02461 61-96596
E-Mail: NEXT.IN.NRW@fz-juelich.de

Dr. Philipp Klages
Telefon: 02461 61-6522
E-Mail: NEXT.IN.NRW@fz-juelich.de

6.4 Informationen zum Antrags- bzw. Bewilligungsverfahren

Für die zur Förderung empfohlenen Beiträge schließt sich ein reguläres Antragsbzw. Bewilligungsverfahren an. Den Antragstellenden wird hierzu eine qualifizierte Beratung angeboten. Die prüffähigen Unterlagen sind nach der schriftlichen Aufforderung innerhalb von drei Monaten einzureichen. Werden die vollständigen Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht, erlischt die Förderempfehlung.

Förderquote:

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Weitere Informationen:

Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit den folgenden Fördersätzen der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden:

  • Einrichtungen, die das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchführen (z.B. Forschungs- und Bildungseinrichtungen): bis 90%
  • Kleine Unternehmen: bis 80%
  • Mittlere Unternehmen: bis 70%
  • Großunternehmen: bis 50%

Die Einordnung als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) erfolgt auf Basis der EU-Empfehlung 2003/361/EG.

Grunderwerb und Bauleistungen sind nicht förderfähig.

Weitere Informationen: siehe Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW (EFRE/JTF Rahmenrichtlinie NRW, EFRE/JTF RRL NRW)

Die Antragsstellung, die Auszahlung der Fördermittel und der Verwendungsnachweis werden über das Portal EFRE.NRW.Online abgewickelt. Das Portal ist unter folgendem Link aufrufbar: https://efre.ecoh.nrw.de/

6.5 Rechtliche Grundlagen

  • §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung NRW in der jeweils geltenden Fassung sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV, VVG zur LHO), RdErl. d. Finanzministeriums vom 6. Juni 2022 (MBI. NRW. 2022 S. 445).
  • Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2017/1084 der Kommission vom 14. Juni 2017, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2021/1237 (ABl. L 270 vom 29.7.2021, S. 39).
  • Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2020/972 (ABl. L 215 vom 7.7.2020, S.3) über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen.
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW (EFRE/JTF Rahmenrichtlinie NRW, EFRE/JTF RRL NRW) vom 07. Oktober 2022 (MBl. NRW. 2022 S. 871).
  • Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S.159), geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2022/2039 (ABl. L 275 vom 25.10.2022, S. 23).
  • Verordnung (EU) Nr. 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S.60).
  • Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.

Weitere rechtliche Grundlagen

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie – FEI RL)
  • Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 24 vom 24.9.2018

 

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