Förderprogramm

Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Nahmobilität

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, um den Radverkehr und andere Formen der individuellen Mobilität in Ihrer Gemeinde zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität in den Gemeinden und Gemeindeverbänden.

Sie erhalten die Förderung für

  • Radverkehrsanlagen,
  • Fußverkehrsanlagen,
  • Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum ohne Verknüpfung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr oder dem Schienenpersonennahverkehr,
  • Service- und Rastplätze,
  • Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze,
  • Nahmobilitätskonzepte sowie
  • sonstige Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Nahmobilität, Modal-Split-Erhebungen und investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Das zuständige Ministerium legt die Förderhöhe jeweils für das Jahresprogramm fest.

Die Bagatellgrenze liegt grundsätzlich bei EUR 20.000, bei Fahrradabstellanlagen, Service- und Rastplätzen, Vorhaben zur Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze, Nahmobilitätskonzepten und sonstigen Maßnahmen bei EUR 5.000.

Reichen Sie Ihre Anmeldung zur Aufnahme in das Jahresprogramm bitte bis zum 31.5. des dem geplanten Maßnahmebeginn vorausgehenden Jahres bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung ein. Im jährlich aufgelegten Jahresprogramm können Förderschwerpunkte festgelegt werden.

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