Förderprogramm

Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Digitalisierung, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 Glasfaser in Nordrhein-Westfalen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune nach dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine ergänzende Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie beim Ausbau leistungsfähiger Gigabitnetze durch Aufstockung der Fördermittel aus dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland.

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionen zum flächendeckenden Ausbau bislang unterversorgter Gebiete, um die Wirtschaftlichkeitslücke zu schließen, die sich bei Telekommunikationsunternehmen ergibt (Wirtschaftlichkeitslückenförderung), sowie
  • die Errichtung passiver Infrastrukturen (zum Beispiel Glasfaserstrecken), die durch privatwirtschaftliche Netzbetreiber genutzt werden (Betreibermodell).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je Gemeinde grundsätzlich 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für finanzschwache Gemeinden und Gemeinden bei Vorliegen einer genehmigten Verringerung der allgemeinen Rücklage ohne Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltsicherungskonzeptes 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bitte an die zuständige Bezirksregierung.

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