Förderprogramm

Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte (RL JTF Nachhaltige Flächenentwicklung)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Regionalförderung, Umwelt- & Naturschutz, Infrastruktur
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Bezirksregierung Münster

Johannes Haunhorst

Domplatz 1–3

48143 Münster

Weiterführende Links:
Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte im nördlichen Ruhrgebiet (JTF) EFRE.NRW.Online-Portal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune Vorhaben zur Entwicklung von Wirtschaftsflächen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Investitionen zur ökologischen, klimagerechten, ressourcen- und flächeneffizienten Revitalisierung und Entwicklung von ehemaligen Brachflächen und mindergenutzten Betriebsflächen im nördlichen Ruhrgebiet (Stadt Bottrop, Stadt Dorsten, Stadt Gladbeck, Stadt Marl). Vor allem Vorhaben auf Brachflächen des Bergbaus und der Montanindustrie werden unterstützt.

Sie erhalten die Förderung vor allem für Ausgaben für

  • Baureifmachung,
  • Baukosten,
  • Klimaschutz-, Klimaanpassungs- und Umweltschutzmaßnahmen,
  • Errichtung oder Ausbau von Lärmschutzwällen oder Begrünung, zusätzliche Ausgaben zur Begrenzung des Flächenverbrauchs beziehungsweise zur Vermeidung von Versiegelung,
  • projektvorbereitende und projektbegleitende Baunebenkosten, insbesondere Honorare für Architektinnen und Architekten sowie Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie Ingenieurleistungen,
  • im Zusammenhang mit der Hauptmaßnahme anfallende Beratung einschließlich vorbereitender Machbarkeitsstudien, Vermarktung sowie das dem Fördervorhaben direkt zurechenbare Projektmanagement,
  • Grunderwerb,
  • sonstige Projektnebenkosten,
  • Beseitigung von auf den brachliegenden Altstandorten befindlichen Altanlagen und
  • Beseitigung von Altlasten, soweit sie in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit der zu fördernden Maßnahme stehen und sofern die Beseitigung für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich und wirtschaftlich vertretbar ist.

Außerdem können Sie eine Förderung für Grunderwerb sowie die Errichtung und den Ausbau von Abwasseranlagen erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das EFRE-Online-Portal oder schriftlich an die Bezirksregierung Münster. Sie können Ihren Antrag fortlaufend einreichen.

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