Förderprogramm

Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes und Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten im Bereich Naturschutz (Richtlinien investiver Naturschutz – Managementpläne)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Lebensgrundlagen von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten bewahrt oder wiederhergestellt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Sie mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), wenn Sie Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes sowie zur Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten planen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Anlage von Blänken und Artenschutzgewässern,
  • die Neuanlage von Streuobstwiesen,
  • den Instandsetzungsschnitt von Kopfbäumen,
  • Renaturierung,
  • Entbuschungen, Freistellungen und Anpflanzungen,
  • die Anlage von Nist-, Brut- und Laichplätzen,
  • die Erstellung von Aussichtsplattformen,
  • die Erstellung von Informationstafeln,
  • den Grunderwerb auch zu Tauschzwecken von Offenlandflächen, Wald- und sonstigen Flächen zur Herausnahme aus der Nutzung oder zur naturschutzfachlich bedingten Folgenutzung,
  • die Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten einschließlich notwendiger Voruntersuchungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist von Ihrem Vorhaben abhängig.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 1.000.

Für Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts beträgt die Bagatellgrenze EUR 12.500.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung.

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