Förderprogramm

Heimat-Zeugnis

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Heimat-Zeugnis Heimatförderung Onlineantrag

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune, private oder gemeinnützige Organisation Vorhaben umsetzen wollen, durch die lokale und regionale Geschichte der Öffentlichkeit nähergebracht wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kommune und private oder gemeinnützige Organisation bei der Aufarbeitung und öffentlichen Präsentation lokaler und regionaler Geschichte, von Traditionen sowie von lokalen und regionalen identitätsstiftenden Besonderheiten.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben, bei denen mit herausragenden Konzepten sowie mit bewährten oder innovativen Methoden lokale und regionale Geschichte generationsübergreifend öffentlich erlebbar wird.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Das Volumen Ihres Projekts soll mindestens EUR 100.000 betragen.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen wollen.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen das Projekt in Nordrhein-Westfalen durchführen und lokale oder regionale Geschichte, Traditionen oder lokale oder regionale Besonderheiten in herausragender Weise aufarbeiten und öffentlich präsentieren.
  • Sie beziehen auch den Präsentationsort ein und inszenieren historische Gebäude, Museen, Plätze oder Orte entsprechend.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Heimat-Zeugnis Nordrhein-Westfalen

[Stand Februar 2023]

1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Aufarbeitung und öffentliche Präsentation lokaler und regionaler Geschichte, Traditionen sowie von lokalen und regionalen identitätsstiftenden Besonderheiten.

1.2 Rechtsgrundlagen

1.2.1 Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen nach

1. den nachstehenden Regelungen,

2. den §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158) in der jeweils geltenden Fassung, im Folgenden LHO, sowie

3. dem Runderlass „Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung“ vom 6. Juni 2022 (MBl. NRW. S. 445) in der jeweils geltenden Fassung, im Folgenden VV zur LHO.

1.2.2 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Förderung von Vorhaben über das Heimat-Zeugnis

2.1 Gegenstand der Förderung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Vorhaben, bei denen mit herausragenden Konzepten sowie mit bewährten oder innovativen Methoden lokale und regionale Geschichte generationsübergreifend öffentlich erlebbar wird.

Grundsätzlich förderfähig sind die Aufarbeitung und öffentliche Präsentation von lokalen oder regionalen Traditionen oder die Sichtbarmachung sonstiger lokaler oder regionaler Besonderheiten, die den Vorbildcharakter des Projektes hinsichtlich seiner identitätsstiftenden Wirkung für den Ort hervorheben und mit Leben füllen.

Dies umfasst auch die Einbeziehung des Präsentationsortes (Gebäude, öffentlicher Raum) sowie die Herrichtung und Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten, sofern dies mit einem herausragenden Konzept zur generationsübergreifenden öffentlichen Erlebbarmachung der lokalen und/oder regionalen Geschichte verbunden ist.

2.2 Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.

2.3 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

2.3.1 Art der Förderung

Projektförderung

2.3.2 Finanzierungsart

Anteilsfinanzierung

2.3.3 Form der Förderung

Zweckgebundene Zuweisung oder Zweckgebundener Zuschuss

2.3.4 Bemessungsgrundlage

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben

1. grundsätzlich 100.000 Euro oder mehr förderfähige Ausgaben aufweist

2. im Land Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird.

3 Verfahren

3.1 Antragsverfahren

Anträge sind im Online-Förderportal auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages zu stellen (https://www.heimatfoerderung.nrw/onlineantrag#login).

3.2 Bewilligungsverfahren

Bewilligungsbehörde ist die jeweils örtlich zuständige Bezirksregierung. Sie bewilligt eine Zuwendung nach pflichtgemäßem Ermessen.

3.3 Auszahlung/Anforderung der Zuwendung

Die Anforderung der Zuwendung erfolgt online auf Basis des im Online-Portal bereitgestellten Online-Mittelabrufs.

3.4 Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis ist online auf Basis des im Online-Portal bereitgestellten Online-Verwendungsnachweises zu führen.

4 Allgemeine Bestimmung

Die Förderung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung ist in der öffentlichen Kommunikation angemessen darzustellen. Hierunter fallen zum Beispiel die Namensnennung in Publikationen, Pressemitteilungen, Anbringen einer Beschilderung.

5 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Fördergrundsätze gelten ab der Bekanntgabe und ersetzen die „Fördergrundsätze ‚Heimat-Zeugnis‘ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (- StabH 2000-1400 -)“ vom 25. Juli 2018, die damit außer Kraft treten.

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