Förderprogramm

Gründungsstipendium.NRW

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Gründungsnetzwerke Gründungsstipendium NRW

Weiterführende Links:
Gründungsstipendium NRW

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich mit einer innovativen Gründungsidee in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer bei innovativen Gründungsvorhaben.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren, die über den Stand der Technik wesentlich hinausgehen und die Sie in Ihrem Unternehmen umsetzen wollen,
  • neue Dienstleistungen, die einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale zumindest auf dem regionalen Markt erwarten lassen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss beziehungsweise Stipendium für bis zu 12 Monate, als Stipendiatin, die in der Projektlaufzeit ein Kind bekommt, auch für bis zu 15 Monate.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 1.200 pro Monat je Gründerinnen und Gründer. Im Rahmen von Teams können maximal 3 Gründerinnen und Gründer gefördert werden. Die Höchstförderung beträgt damit EUR 14.400 je Gründerin und Gründer (bei verlängerten Stipendien für Gründerinnen mit Kind bis zu EUR 18.000) und EUR 43.200 je Team.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor dem Ablauf von 12 Monaten seit Ihrer Gewerbeanmeldung oder dem Eintrag in das Handelsregister bei einem zertifizierten Gründungsnetzwerk ein.

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