Förderprogramm

Garantien von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Förderart:
Garantie
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

PwC PricewaterhouseCoopers GmbH

Moskauer Straße 19

40227 Düsseldorf

Tel: 0211 9810

Fax: 0211 9811000

PricewaterhouseCoopers GmbH

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich als private Kapitalgesellschaft an einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen beteiligen, kann das Land Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Die Förderung besteht in Form einer Garantie zur Sicherung einer Beteiligung.
Die Garantie wird in Höhe von 70 Prozent der Beteiligungssumme und gegebenenfalls von 70 Prozent der vertraglich vereinbarten Ansprüche auf den Ertrag der stillen Beteiligung gegeben.

Die Beteiligung beträgt mindestens EUR 50.000 und soll in der Regel einen Betrag von EUR 1 Million nicht übersteigen.

Die Garantie des Landes für eine stille/offene Beteiligung wird für eine Dauer von bis zu 10 Jahren gegeben.

Ihren Antrag reichen Sie bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein.

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