Förderprogramm

Förderung von Frauenhäusern

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Frauenförderung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Kennedy-Ufer 2

50679 Köln

Tel: 0221 8090

Fax: 0221 8092200

Landschaftsverband Rheinland

Weiterführende Links:
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie ein Frauenhaus betreiben, das von Gewalt bedrohten Frauen und ihren Kindern Zuflucht bietet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Arbeit von Frauenhäusern.

Sie erhalten eine Förderung für Personal- und Sachausgaben.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.

Ihren Antrag richten Sie bis zum 1.10. für das folgende Bewilligungsjahr, bei Erstantrag spätestens 3 Monate vor dem beantragten Förderbeginn an den zuständigen Landschaftsverband. Das ist entweder der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

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