Förderprogramm

Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und im Körperschaftswald (FöRL Privat- und Körperschaftswald)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Privatperson, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständiges Regionalforstamt

Weiterführende Links:
Forstmaßnahmen im Privatwald und im Körperschaftswald

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz in Wäldern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen zur Unterstützung einer beständigen Entwicklung der Forstwirtschaft.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • naturnahe Waldbewirtschaftung,
  • forstwirtschaftlicher Wegebau,
  • forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
  • Erstaufforstung und Einkommensverlustprämie.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.

Die Bagatellgrenze für Antragstellende des Körperschaftswaldes liegt für alle Maßnahmen bei EUR 12.500. Für alle übrigen Antragstellenden liegt die Bagatellgrenze für Maßnahmen des Wegebaus bei EUR 2.500, für Einkommensverlustprämien im Bereich Erstaufforstung bei EUR 1.000 und für alle übrigen Maßnahmen bei EUR 500,00. Die Bagatellgrenze gilt nicht für Bodenbeprobungen im Zusammenhang mit Bodenschutzkalkungen.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim örtlich zuständigen Regionalforstamt des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

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